Neue Rechte und Pflichten nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz
KTR intern – Dr. Tobias Tretzmüller LL.M.
Mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz („WZG“) sollen die Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen des Bundes festgelegt werden, damit diese für Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich sind. Was das konkret bedeutet, haben wir in diesem Newsletter kompakt für Sie zusammengefasst.
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Interessant für: Webdesigner, Webprogrammierer, Websitebetreiber, sämtliche Unternehmen mit Online-Auftritt
Ihr Nutzen: Sie handeln gesetzeskonform und erschließen neue Kundenschichten
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