Neue Rechte und Pflichten nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz

KTR intern  – Dr. Tobias Tretzmüller LL.M.

Mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz („WZG“) sollen die Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen des Bundes festgelegt werden, damit diese für Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich sind. Was das konkret bedeutet, haben wir in diesem Newsletter kompakt für Sie zusammengefasst.

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