Das DVR wird abgedreht

Beitrag verfasst von Dr. Gerald Trieb, LL.M.  am 03.09.2019 – KTR-Newsletter Sept 2019

Letzte Exportmöglichkeit von Altmeldungen bis Jahresende!

Das Datenverarbeitungsregister wird von der Datenschutzbehörde seit In-Geltungtreten der DSGVO weiterhin zu Archivzwecken fortgeführt. Diese Fortführung endet jedoch mit Ende diesen Jahres zum 31.12.2019. Mit diesem Datum entfällt auch die Möglichkeit, aus dem Datenverarbeitungsregister bis zum 24.5.2018 registrierte Datenanwendungen in Form von XML-Files zu exportieren und die so gewonnenen Informationen für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, das seit 25.5.2019 jeder Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zu führen hat, zu verwerten. Ab dem 1.1.2020 sind die für die Registrierung von Datenanwendungen einst zusammengetragenen und weiterhin wertvollen Informationen wohl für immer verloren!

Auch wenn die nach Art 30 DSGVO in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmenden Informationen über Datenanwendungen/Verarbeitungstätigkeiten über jene Informationen hinausgehen, die nach den Bestimmungen des außer Kraft getretenen DSG 2000 in einer Meldung an das Datenverarbeitungsregister zwecks Registrierung bekanntgegeben werden mussten, stellen die der Registrierung zu entnehmenden Informationen den Kern der Informationen dar, die für jede Verarbeitungstätigkeit eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden müssen. Registrierte Datenanwendungen im DVR können somit die Basis für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bilden.

In der von unserer Kanzlei entwickelten Online-Verarbeitungsverzeichnis „VVT-Online“, das es Verantwortlichen wie Auftragsverarbeitern unter anderem ermöglicht, entsprechende DSGVO-konforme Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und sie „behördengerecht“ zu exportieren, haben wir eine automatische Upload-Funktion implementiert, über die die oben angesprochenen XML-Files, die aus dem Datenverarbeitungsregister noch bis 31.12.2019 heruntergeladen werden können, automatisiert einspielt. Die Informationen aus dem Datenverarbeitungsregister werden so auf Knopfdruck strukturiert in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eingespielt, sodass nur noch jene Informationen zu ergänzen sind, die nach Art 30 DSGVO in einem entsprechenden Verzeichnis zusätzlich enthalten sein müssen. Auf diese Weise kann erheblich Zeit und Arbeitsaufwand gespart werden.

Es ist dabei übrigens nicht nur möglich, einzelne Datenanwendungen aus dem Datenverarbeitungsregister zu exportieren und in VVT-Online hochzuladen, sondern auch alle für einen Auftraggeber registrierten Datenanwendungen zu exportieren und in VVT-Online auf einmal einzuspeisen. Wir unterstützen Sie sowohl beim Export der Informationen aus dem Datenverarbeitungsregister wie auch bei der Erstellung und Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten über unser VVT-Online, in die wir auch gerne die Informationen aus DVR-Online über die beschriebene Funktion einspielen. Das Online-VVT ermöglicht Ihnen zudem auch die Durchführung von Schwellenwertanalysen, Datenschutzfolgenabschätzungen und Schutzbedarfsanalysen, die Überprüfung der Datenschutz-Compliance mithilfe von Checklisten und vieles mehr. Wenn Sie an dessen Nutzung Interesse haben, können sie es gerne testen. Bei allen Fragen wenden Sie sich gerne unter kt@kt.at oder 01/9093070 an uns!

Artikel drucken

Beiträge

Newsletter Sept 2019

Aktuelle Veranstaltungen

IAPP-Trainings und Zertifizierungen jetzt auch in Österreich

Sie wollen die Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragten Ihres Konzerns einer global einheitlichen Ausbildung und Prüfung unterziehen, um dokumentieren zu können, dass Sie auch im Datenschutzbereich in der Aus- und Fortbildung standardisierte Compliance-Maßnahmen im Sinne eines nachweislichen Danteschutz-Managements geschaffen haben?

What’s App dreht sich selbst für Unternehmen ab

– ab Dezember wird gegen kommerzielle Angebote vorgegangen!

Das DVR wird abgedreht

– letzte Exportmöglichkeit von Altmeldungen bis Jahresende!

Rechtskonformer Einsatz von Social Plugins

Wir haben unsere Rechtsanwaltsanwärterin Dr. Claudia Gabauer, LL.M. gebeten, dieses Urteil für Sie zu analysieren und Handlungsempfehlungen für dessen Umsetzung in der Praxis zu geben

Österr. Anwalt startet DSGVO-Abmahnwelle

Bevor sich jemand vor den Datenschutzbehörden zu fürchten beginnt, auch ein österreichischer Anwalt sorgt seit dem Sommer für Erstarrungsmomente

DSGVO-Strafen in Österreich und der EU

Einem MEDIENBERICHT (derstandard.at) zufolge hat die österreichische Datenschutzbehörde die höchste und die zweithöchste bisherige Strafe verhängt