Datenschutz bei klinischen Prüfungen und medizinischen Studien
Erschienen 04.2003 in Recht der Medizin
Das Arzneimittelgesetz und das Medizinproduktegesetz enthalten spezifische Bestimmungen über die Anonymisierung der Patientendaten bei klinischen Prüfungen. Auch nach dem Datenschutzgesetz 2000 gibt es für wissenschaftliche Forschung Sonderregeln für die Datenanonymisierung. Der Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen und erläutert, wenn Patientendaten als anonym gelten.
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