Datenschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 31. Juli 2017 wurde das österreichische Datenschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das neue Datenschutzgesetz welches im Ministerrat am 7. Juni beschlossen und am 31. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde sorgt für Gesprächsstoff.
Es ist im Bereich Datenschutz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, darüber sind sich die meisten Experten einig. In einem Artikel auf news.at vom 29. Juni 2017 wird aber auch auf die kritischen Stimmen zum neuen Gesetz eingegangen. Mehrere Datenschützer bemängeln den Entwurf zum österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz, welches mit Mai 2018 in Kraft tritt.
Die Kritikpunkte beziehen sich dabei auf verschiedenste Bereiche.
Beispielsweise seien Betroffenenrechte unvollständig verarbeitet worden. So beziehe sich das Recht auf Richtigstellung und Löschung nicht auf Verarbeitungsformen, bei denen personenbezogene Daten nur flüchtig verarbeiteten wurden.
Behörden und „öffentliche“ Stellen seien von der Strafe ausgenommen, wobei eine genaue Definition des Begriffs „öffentliche Stellen“ fehle. Weiters sei die Aufsicht von Whistleblowing-Plattformen im Entwurf nicht geregelt.
Laut Datenschützer würden österreichische Betroffene wenig Schutz im Falle von Verbandsklagen im Binnenmarkt erhalten. Vergleichsweise könne der Gesetzesentwurf jedoch nicht verhindern, dass heimische Unternehmen Ziel einer Verbandsklage im Binnenmarkt werden.
Ebenfalls werden laut Datenschutzbehörde „verdeckte Ermittlungen durch Private“ ermöglicht, was aufgrund des sich in der Praxis zeigenden Missbrauchspotentials kritisch zu bewerten sei.
Mangelhaft sei auch die Regelung zur Videoüberwachung. Neben geplanten Ausnahmen bei der Kennzeichnungspflicht kritisieren Datenschützer auch die „missglückte“ Regelung der Videoüberwachung. Denn durch den irreführenden Titel „Bildaufnahmen“ seien auch Tonaufnahmen erlaubt, welche jedoch unter strengen strafrechtlichen Sanktionen stehen.
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