Die Hysterie ist verflogen, nun geht es um die Umsetzung

Report Plus, Jänner 2019

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Geltung getreten. Wie es Unternehmen damit geht und was auch technisch beachtet werden sollte, beantworten die beiden Rechtsanwälte Dr. Knyrim und Dr. Trieb im Report Plus.

Hier ein kurzer Auszug  aus dem Interview:

Wie geht es den Unternehmen mit der Umsetzung der DSGVO?

Seit dem 25. Mai 2018 bemüht man sich allerorts, den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen, unabhängig von der Größe des Betriebes und der Branche. Generell sieht man, dass datenschutzrechtliche Fragen heute viel ernster genommen werden. Alle Mitarbeiter in Unternehmen setzen sich damit auseinander – nicht nur die Rechtsabteilung.

Technisch auf Knopfdruck alle gespeicherten Daten zu einer Person zu bekommen –
gibt es diese Lösungen für Unternehmen bereits?

Solche Möglichkeiten gibt es in Teilbereichen, innerhalb einzelner IT-Lösungen. Die technischen Anforderungen betreffen jedoch nicht nur die Erfüllung von Betroffenen-Begehren – also etwa Lösch- oder Auskunftsbegehren – sondern auch das Einschränken von Zugriffsmöglichkeiten, die Implementierung von Speicherfristen und ein automatisiertes Löschen von Daten. Auch große IT-Dienstleister waren nicht genügend auf die DSGVO vorbereitet, obwohl nahezu alle Anforderungen der DS GVO schon nach alter Rechtslage zu erfüllen waren– nun fordern es die Kunden eben ein.

 

Früher hatte man mit einem mittelschweren Risiko bei Datenschutzangelegenheit, offen ausgesprochen, leben können. Heute ist selbst ein geringes Risiko oft schon zu hoch.
Dr. Gerald Trieb

 

Es gibt eine Basis von gleichen Datenanwendungen, die sicherlich jedes Unternehmen hat: eine Software für die Personalverwaltung, für die Buchhaltung, Marketingingstrumente oder eine automationsunterstütze Lagerhaltung – plus weitere branchenspezifische Anwendungen.
Dr. Rainer Knyrim

 

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