Zur Zulässigkeit des Adresshandels der Österreichischen Post
Dr. Rainer Knyrim
Erschienen 08.2019 im ecolex
Der Gesetzgeber hat – nach zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen und einer Empfehlung des Europarats – mit der Gewerberechts-Nov 1992 Werbung sowohl als „berechtigten Zwecke eines jeden Gewerbetreibenden“ iSd Datenschutzrechts anerkannt, als auch das Gewerbe der Adressverlage als zulässig in die GewO aufgenommen. Diese Gewerbe, das die Österreichische Post AG – wie viele andere Unternehmen – ausübt, ist somit seit 25 Jahren Bestandteil der österr. Rechtsordnung. Ist diese Tätigkeit wie bisher zulässig?
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