Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Social Media
Beitrag verfasst von RA Dr. Rainer Knyrim am 16.03.2020 – KTR-Newsletter März 2020
Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat unlängst mitgeteilt, seinen Twitter-Account aufgrund der Entscheidungen des EuGH (5. 6. 2018, C‑210/16) und des deutschen BVerwG (11.09.2019, 6 C 15.18) zur gemeinsamen Verantwortlichkeit des Facebook-Seitenbetreibers und Facebook einzustellen. Wenngleich die gemeinsame Verantwortlichkeit – soweit ersichtlich – für Twitter bislang nicht gerichtlich geklärt wurde und es Argumente gegen eine gemeinsame Verantwortlichkeit bei Twitter gibt, ist die Frage für Facebook und Instagram zwischenzeitlich geklärt.
Wir empfehlen daher eindringlich, die eigene Datenschutzerklärung für den Betrieb der Social Media Seiten (Facebook und Instagram) in Hinblick auf die rechtsrichtige Aufklärung der gemeinsamen Verantwortlichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zeitnah zu aktualisieren. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne und stellen auch entsprechende Musterbausteine zur Verfügung.