Mitarbeiterdaten und die DSGVO

Unter dem Titel „Wyoming ist nicht Gramatneusiedl“ weist Dr. Rainer Knyrim in einem Artikel des Report auf den richtigen Umgang mit Personaldaten hin.

Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung, die mit 25. Mai in Kraft tritt, ist momentan in aller Munde. Meistens wird vom Umgang mit Kundendaten berichtet. Häufige Themen sind zum Beispiel die Einwilligung zur Datenspeicherung, Auskunft über personenbezogene Daten oder die Pflicht, Personendaten auf Anfrage auch zu löschen.

Nur sehr selten wird dabei auf den Umgang mit Mitarbeiterdaten hingewiesen. Doch auch diese personenbezogenen Daten sind Bestandteil der neuen Grundverordnung und können vielen Unternehmen zum Verhängnis werden.

Dr. Rainer Knyrim, Datenschutzexperte und Gründer bzw. Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte OG, geht im Report-Artikel näher auf dieses Thema ein. Er weist auf Herausforderungen, die auf den HR-Bereich mit in Kraft treten der DSGVO zukommen, hin und macht deutlich, dass eine Umstellung notwendig ist. Die Möglichkeit der Einsicht auf Personalakten muss rechtlich und technisch eingeschränkt werden – Dr. Knyrim formuliert es in dem Artikel recht plakativ: „Der oberste Personalchef in Wyoming darf nicht Einblick in den Meldezettel der Sekretärin in Gramatneusiedl haben“

Den vollständigen Artikel finden Sie HIER zum nachlesen.