Kommentierung zum internationalen Datenverkehr aktualisiert
Beitrag verfasst von Mag. Paul Reisinger – KTR-Newsletter Dezember 2023
Eines der wichtigsten datenschutzrechtlichen Themen im Jahr 2023 war der neue Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer in die Vereinigten Staaten von Amerika. Seit dem 10.7.2023 kann auf Grundlage des EU-U.S. „Data Privacy Frameworks“ (DPF) erneut ein rechtssicherer und relativ einfacherer Datenverkehr mit den USA stattfinden. Das DPF erlaubt es Verantwortlichen in der Europäischen Union, personenbezogene Daten ohne zusätzliche Maßnahmen in die USA zu senden, sofern der Empfänger in die sogenannte „Data Privacy Framework List“ eingetragen ist. Eine Aufnahme in die Liste ist aber nur für solche Unternehmen möglich, die sich auf freiwilliger Basis zur Einhaltung strengerer Datenschutzvorschriften, den sogenannten „Data Privacy Framework Principles“ verpflichten.
Es handelt sich dabei bereits um den dritten Versuch der Europäischen Kommission, die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in den Vereinigten Staaten festzustellen. Und, wie sollte es auch anders sein, auch diesmal hat noyb, die von Max Schrems gegründet NGO, die bereits die ersten zwei Abkommen vor dem EuGH zu Fall brachte, angekündigt, dass man das DPF für rechtswidrig halte und bekämpfen werde. Fraglich ist, ob die durch eine „Executive Order“ von US-Präsident Biden erlassenen Änderungen für geheimdienstliche Aktivitäten durch US-amerikanische Behörden ausreichend sind, um die vom EuGH betreffend den Vorgänger, das Privacy Shield, geäußerten Bedenken auszuräumen. Es läuft jedenfalls schon ein Verfahren, um auch das neue DPF vom EuGH aufheben zu lassen.
Diese und viele andere Neuerungen im internationalen Datenverkehr – insbesondere sehr detaillierte Ausführungen zu den neuen Standarddatenschutzklausen für den Drittlandstransfer – werden durch unseren Partner Dr. Rainer Knyrim und Herrn Mag. Marek Gerhalter, LL.M. von der österreichischen Datenschutzbehörde in der überarbeiteten Fassung der Art 44-50 DSGVO im DatKomm verständlich erklärt. Die kürzlich erschienene Neukommentierung umfasst weit über einhundert Seiten und stellt nicht nur die Grundlagen für den Datenverkehr mit Drittländern dar, sondern enthält insbesondere auch die neuesten Änderungen durch Abkommen, Judikatur oder Leitlinien.
Einen Schnelleinstieg bietet zudem die 2023 erschienene Online-Aktualisierung des Kapitels über den internationalen Datenverkehr im „Praxishandbuch Datenschutzrecht“, welches in der MANZ Rechtsdatenbank abrufbar ist.