NEUIGKEITEN AUS UNSERER KANZLEI

Knyrim Trieb Rechtsanwälte im Chambers-Ranking 2026

Spitzenranking für Knyrim Trieb Rechtsanwälte im Chambers Europe Legal Guide 2026

Im neuen Chambers Europe Legal Guide 2026 wurden Knyrim Trieb Rechtsanwälte erneut als führende Experten im Bereich TMT: DATA PROTECTION in Österreich ausgezeichnet:

Band 1 – Dr. Rainer Knyrim
Band 2 – Dr. Gerald Trieb, LL.M.
Band 1 – Knyrim Trieb Rechtsanwälte OG

Diese Bewertung wurde größtenteils auf Basis des Feedbacks unserer zufriedenen Mandanten erstellt und macht uns sehr stolz! Vielen Dank an unsere Mandanten für die exzellente Zusammenarbeit und an unser gesamtes Team, das dies ermöglicht hat!

Hier eine Auswahl aus den Rückmeldungen, die Chambers zitiert:

The lawyers are experts in their field. They have an excellent understanding of our business and anticipate the commercial situation of our markets.

The Knyrim Trieb team is extremely knowledgeable and experienced in all areas of data protection and digital law legislation. It always delivers high-quality, clear, professional and helpful advice, often at very short notice.

Rainer Knyrim is super knowledgeable and experienced in every matter related to data protection, cybersecurity and data laws. He is always aware of the important developments, both locally and internationally.

Gerald Trieb is an excellent partner for our business who always converts business challenges into legally profound and actionable advice with maximum business orientation.

 


 

Lexology Index – Data 2026 – Austria

Lexology Index – Data 2026 – Dr. Rainer Knyrim und Dr. Gerald Trieb, LL.M. als Experten in Österreich

Vor Kurzem wurde der aktuelle Report „Data“ von Lexology Index veröffentlicht. Darin werden neuerlich als Experten für Datenschutzrecht in Österreich besonders empfohlen: Dr. Rainer Knyrim als „Global Elite Thought Leader“ und Dr. Gerald Trieb, LL.M. als „Thought Leader“.

Einen besonderen Erfolg kann Dr. Gerald Trieb, LL.M. heuer erstmals verbuchen: Er ist der neue „Client Choice Winner“ in der Kategorie „Data“ in Österreich!

Lexology Index ist seit Herbst 2024 der Nachfolger des früheren „Who’s who legal“ (WWL). Weniger als 50 % der Einreichenden werden als Experten ausgewählt. Zu „Thought Leaders“ werden wiederum nur circa 25 – 30 % der Gelisteten ernannt, zu „Global Elite Thought Leaders“ werden sogar nur die besten 5 % gekürt.

Der Practice Area Report „Data“ umfasst – stetig wachsend – inzwischen 68 Länder weltweit und 1.316 Anwält:innen. Lexology Index ermöglicht damit eine schnelle Suche nach Expert:innen – hier für Data Privacy & Protection, Data Security und Information Technology.

Wir freuen uns über die Nennung und die damit verbundene Anerkennung!

Legal Innovation 2026

RA Dr. Rainer Knyrim im Business Circle-Interview

Unser Partner RA Dr. Rainer Knyrim sprach im Vorfeld der Konferenz „Vienna Legal Innovation ´26“ mit Business Circle über „Legal Innovation zwischen KI-Hype und juristischer Realität“.

Dabei ging es – unter anderem – um die Gründe, warum maßgeschneiderte Tools und kritisches Denken langfristig erfolgreicher sind als generische KI-Lösungen.

Das ganze Interview zum Nachlesen finden Sie HIER.

Zur Veranstaltung:

Die „Vienna Legal Innovation ´26“ findet heuer von 16. bis 17. April statt. Digitalisierung ist auch beim Wandel der juristischen Welt der Taktgeber, beleuchtet werden hier insbesondere diese drei Dimensionen: Legal, Tech und Human & Process Innovation.

Mit RA Dr. Rainer Knyrim können Sie am 16. April 2026 (1. Konferenztag) einen Espresso Talk – gemeinsam mit Legal Engineer Matthias Hudobnik von ICANN – und einen Workshop über „Synergieeffekte des KI-Einsatzes: Auswirkungen auf den Datenschutz“ erleben!

Alle Infos zur Konferenz finden Sie HIER.

Dr. Rainer Knyrim im Interview der Salzburger Nachrichten zum neuen Informationsfreiheitsgesetz

Was wir nach dem Ende des Amtsgeheimnisses erfahren werden – und was nicht.    

Im Interview von Dr. Thomas Hödlmoser, erschienen in der Wochenendausgabe der Salzburger Nachrichten vom 13. September 2025, stand unser Partner Dr. Rainer Knyrim Rede und Antwort zum neuen Informationsfreiheitsgesetz.

Welche Informationen können künftig verlangt und ausgewertet werden, sind beispielsweise Schul- oder Krankenhausrankings mit Hilfe der neuen Transparenzregelungen künftig zu erwarten? Was wird auf welcher Rechtsgrundlage weiterhin „geheim“ bleiben?

Das Interview (Langversion) ist online nachzulesen: HIER (Zugang kostenpflichtig)

Mögliche datenschutzrelevante Änderungen durch das ElWG

Viel wird über die Netzkosten diskutiert, aber auch in den Bereichen Kommunikation, Auffangversorgung und intelligente Messgeräte bringt der neue Entwurf zum ElWG Änderungen mit sich, die auch Datenschutzrelevanz haben.

Im Juli wurde der neue Ministerialentwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz veröffentlicht. Unser Partner Dr. Gerald Trieb, LL.M. hat für Oesterreichs Energie datenschutzrechtliche Aspekte dieses Entwurfs durchleuchtet, die Aufnahme in deren Stellungnahme fanden. Der aktuelle Entwurf enthält jedoch weitere datenschutzrelevante Neuerungen:

  • Schluss mit Papier! Die elektronische Kommunikation gilt für Neuverträge mit Endkunden und Endkundinnen bis auf Widerruf als vereinbart. Dafür ist also keine Einwilligung einzuholen.
  • Vorab-Informationsblatt für Haushaltskunden! Noch vor Vertragsabschluss müssen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden die Allgemeinen Lieferbedingungen und wesentliche Vertragsinhalte zusammenfassend zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt z.B. die E-Mail-Adresse des Lieferanten. Auf die Datenschutzinformation darf dabei nicht vergessen werden!
  • Vereinfachter Lieferanten- und Aggregatorenwechsel! Dieser wird mit Zustimmung der Endkundinnen und Endkunden durch die Willenserklärung der Lieferanten oder Aggregatoren eingeleitet. Den Netzbetreiber treffen daraus folgend umfassende Informationspflichten.
  • Datenerhebung durch intelligente Messgeräte: Auch der neue Entwurf hält an der standardmäßigen Auslesung und Übermittlung von Viertelstundenwerten an die Lieferanten fest und bestimmt, unter welchen Bedingungen ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Viertelstundenwerten beachtlich ist. Gespeichert bleiben jedenfalls die Monatswerte am Gerät für 15 Monate; Netzbetreiber haben die Daten nicht nur den Endkundinnen und Endkunden innerhalb von zwölf Stunden zur Verfügung zu stellen, sondern auf Verlangen der Lieferanten und Bilanzgruppenverantwortlichen sowie Aggregatoren auch für diese am Folgetag bis spätestens 15.00 Uhr kostenlos zugänglich zu machen. Endkundinnen und Endkunden können dem Netzbetreiber auch die Erlaubnis geben, die gewonnenen Daten direkt an Dritte weiterzugeben.

Wir werden weiterhin gespannt die Entwicklung und Entstehung des Elektizitätswirtschaftsgesetzes verfolgen und beraten Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen zu den Neuerungen.