News
Die Google Analytics–Entscheidung der Datenschutzbehörde – Podcast MANZ RECHTaktuell04.05.2022 - 13:40
- trend-Anwaltsranking: 1. und 6. Platz im Datenschutzrecht02.05.2022 - 12:46
Stellenausschreibung – studentischer Mitarbeiter (m/w/d)29.04.2022 - 05:47
Kooperationspartnerin Mag. Lena Maria Urban04.04.2022 - 07:21
Termine
EU Datenschutzreform & neues Datenschutzgesetz
Datum: 01.06.2022
Uhrzeit: 00:00 - 00:00
Ort: Wien
Seminar
Ihr Update-Seminar für die Unternehmenspraxis. Die Mitwirkung der Datenschutzbehörde garantiert Wissen aus erster Hand!
Die Teilnahme ist auch online möglich.
Fachliche Leitung: RA Dr. Rainer Knyrim
Vortrag: RA Dr. Gerald Trieb, LL.M.
Jahrestagung Datenschutzrecht 2022 – Innsbruck
Datum: 07.06.2022
Uhrzeit: 09:00 - 16:30
Ort: Innsbruck
Seminar
Alles, was die Datenschutzbranche bewegt!
- Aktuelle Rechtsprechung der Datenschutzbehörde, der Gerichte und der Höchstgerichte
- Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art 26 DSGVO
- Alles zum internationalen Datenverkehr
- Rechtsfragen der Vorstands- bzw. Geschäftsführerhaftung
- Datenschutz in der Praxis: Praxisbeispiele für Datenschutzmanagement, Betroffenenrechte, Data Breaches
- Vier Jahre DSGVO
Kanzlei-Rabatt in Höhe von -25 % auf den Normalpreis bei Angabe des Codes „Kanzlei-Rabatt Knyrim-Trieb“ unter „Anmerkung“
Tagungsleitung: RA Dr. Gerald Trieb, LL.M.
Who’s Who Legal (WWL) – Data 2022
/in Dr. Gerald Trieb - Aktuelles, Dr. Rainer Knyrim - Aktuelles, News /von KTR OfficeWho’s who legal – that’s where WE are!
Wir freuen uns über die Aufnahme unserer beiden Partner Dr. Rainer Knyrim und Dr. Gerald Trieb in die neu erschienene Ausgabe „Data 2022“ des renommierten globalen Rechtsexpertenverzeichnisses Who’s Who Legal (WWL).
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
/in Banken und Kreditwirtschaft, Dr. Gerald Trieb - Publikationen, News /von Knyrim Trieb Rechtsanwälte OGZulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Jennifer Salomon, LL.M. / Dr. Gerald Trieb, LL.M.
Erschienen 12/2021 in ZFR
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Die zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten zum Zweck von Bonitätsauskünften kann grundsätzlich nur für den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Das BVwG sieht in seiner Rsp in der fünfjährigen Speicherdauer der KapitaladäquanzVO eine Richtschnur für die Bemessung der zulässigen Speicherdauer. Der OGH deutet in seiner Entscheidung 6 Ob 87/21v jedoch an, dass sogar eine zehnjährige (oder sogar darüber hinausgehende) Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten zulässig sein kann, weil eine lange Erfassung von Zahlungserfahrungsdaten notwendig ist, um Momentaufnahmen zu vermeiden und eine objektive, transparente und wahrheitsgemäße Information über die Bonität sicherstellen zu können.
Den Artikel finden Sie HIER.
Quelle: https://lesen.lexisnexis.at/
Data Protection & Privacy 2022
/in News /von Knyrim Trieb Rechtsanwälte OGData Protection & Privacy 2022
Unser Partner Dr. Rainer Knyrim steuerte das Österreich-Kapitel zum neuen Guide „Data Protection & Privacy 2022“ von Lexology Getting The Deal Through bei.
Das Buch erschien kürzlich zum 10. Mal und umfasst 34 Länder weltweit sowie eigene Kapitel zu den Themen „EU overview“ und „Privacy Shield“.
Stellenausschreibung – Rechtsanwaltsassistenz
/in News, Stellenausschreibung /von KTR OfficeStellenausschreibung – Rechtsanwaltsanwärter/in
/in News, Stellenausschreibung /von KTR Office