ORF: Beitrag zum Thema Videoüberwachung in Taxis
Taxifahrer und Taxifahrerinnen möchten sich mittels Videoüberwachung davor schützen, Opfer eines Verbrechens zu werden. Aber wie ist die Videoüberwachung rechtlich gereget?
Die Installation einer Kamera zur Videoüberwachung ist mittlerweile recht einfach umsetzbar. Die Geräte sind sehr klein und auch schon recht günstig zu erwerben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, sonst drohen hohe Strafen.
In diesem Beitrag kommen dazu Paul Blachnik – WKO Fachverband für PKW-Beförderungsgewerbe und Rainer Knyrim – Knyrim Trieb Rechtsanwälte OG zu Wort.
Für Paul Blachnik ist die Installation einer Kamera nur ein Teil der Maßnahmen die man zum Schutz treffen kann. Zur Prävention setzt man beispielweise auf spezielle Schulungen für Fahrer und Fahrerinnen in Kooperation mit der Polizei.
Wenn aber eine Videoüberwachung installiert wird, müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sind klar im Datenschutzgesetz geregelt, wie Dr. Knyrim erklärt. Für die Videoüberwachung im Fahrzeug muss ein Antrag im Datenverarbeitungsregister eingereicht werden. Erst nach Genehmigung ist die Überwachung rechtens. Diese Aufnahmen dürfen aber auch dann nur max 72 Stunden gespeichert werden. Falls es sich lediglich um eine Echtzeit-Überwachung handelt, die Aufnahmen also nicht gespeichert werden, ist dies nicht nötig.
Zu beachten ist aber in jedem Fall, dass der Fahrgast vor Betreten des Fahrzeuges über die Videoüberwachung im Innenraum informiert werden muss. Hier hat der WKO Fachverband für PKW-Beförderungsgewerbe spezielle Aufkleber erstellt um das Fahrzeug von außen entsprechend zu kennzeichnen.
Bei der Videoaufnahme aus dem Fahrzeug sieht es anders aus. Hier würde man nicht den Innenraum (die Betriebsstätte) des Taxilenkers/in sondern den Straßenverkehr und damit öffentlichen Raum filmen. Diesbezüglich hat die Datenschutzbehörde klargestellt, dass dies unzulässig ist.
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Beitrag des ORF – konkret, Ausstrahlung im ORF2
Bericht: Vanessa Böttcher