PSI-Richtlinie und Informationsweiterverwendungsgesetz: ein neuer Rechtsbereich
Mit 1. Juli 2005 musste in Österreich die PSI-Richtlinie umgesetzt sein, die es Privaten und Unternehmen ermöglicht, Informationen der öffentlichen Hand weiterzuverwenden, um daraus neue oder bessere Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Die Umsetzung in Österreichisch erfolgt durch das sogenannte Informationsweiterverwendungsgesetz. Der Umsetzungsstichtag bedeutet für alle Gemeinden einen akuten Handlungsbedaif, um die Verpflichtung zu erfüllen, Listen verfügbarer Daten und Dokumente ebenso wie die Bedingungen und Preise für deren Erhalt online zu stellen.
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