Rechtskonforme elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten
Rechtskonforme elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten
Eva-Maria Pfandlsteiner, Claudia Gabauer, Gerald Trieb
Recht der Medizin MANZ-RdM – Oktober 2019
In einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift „Recht der Medizin“ (RdM) befassen sich Dr. Claudia Gabauer, LL.M. und Dr. Trieb, LL.M. gemeinsam mit Mag. Eva-Maria Pfandlsteiner, LL.M. (Referentin in der Stabstelle Koordinierung ELGA-Ombudsstelle und Gesundheit Österreich GmbH und in der Abteilung VIII/A/4 Gesundheitstelematik im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) mit den Anforderungen an eine rechtskonforme elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten.
Die Autorinnen zeigen den weiten Anwendungsbereich des Gesundheitstelematikgesetzes auf, der u.a. Datensicherheitsmaßnahmen bei der Übermittlung elektronischer Gesundheitsdaten und genetischer Daten durch Gesundheitsdiensteanbieter regelt, deren Missachtung unter die Strafdrohung des Art 83 DSGVO fällt. Der Begriff der Gesundheitsdiensteanbieter ist dabei sehr weit auszulegen und umfasst neben den „klassischen Gesundheitsberufen“ auch Medizinproduktehersteller sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch IT-Unternehmen und Rechtsanwälte.
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