Rechtsleitfaden für Fotografen
Wer ein Foto macht, schafft mitunter ein Werk (also juristisch betrachtet eine “eigentümlich geistige Schöpfung”, welches dem Urheberrecht unterliegt. Der Oberste Gerichtshof („OGH“) setzt die Schwelle für den Werkcharakter eines Fotos sehr niedrig an. Also ist es sehr leicht, in der Fotografie ein “Werk” zu schaffen. Wie man als Fotograf seine Werke schützen kann, wie es mit eventuellen Nutzungsrechten Dritter aussieht und wie Sie als Fotograf sich dagegen wehren können, finden Sie in den aktuellen Publikationen.
Die Publikation finden Sie HIER