Report: Dr. Rainer Knyrim und Dr. Tobias Tretzmüller über die E-privacy-Verordnung
Dr. Rainer Knyrim und Dr. Tobias Tretzmüller berichten im Report über die E-privacy-Verordnung.
Mit der Datenschutzgrundverordnung, welche bereits viel diskutiert wird, soll auch die etwas im Schatten stehende Verordnung über die Privatsphäre und elektronische Kommunikation (e-privacy-Verordnung) am 25.5.2018 in Kraft treten.
Relevant ist diese nicht nur für große Kommunikationsdienstanbieter, sondern auch für kleine EPUs mit Web-Auftritt, da die gesamte elektronische Kommunikation dadurch neu geregelt werden soll. Hervorzuheben ist ebenfalls, dass es nicht entscheidend ist ob das Unternehmen einen Sitz in der Europäischen Union hat, sondern ob die entsprechenden Dienste für Endnutzer in der Europäischen Union angeboten werden.
Auch Over-the-Top-Kommunikationsdienste wie VoIP-Diensteanbieter, Instant-Messenger und webgestützte E-Mail-Dienste sind betroffen. Hierbei geht es um die Verarbeitung von Verbindungs- und Abrechnungsdaten ebenso, wie den Schutz von Kommunikationsinhalten sowie die Verarbeitung von Standort- und Identifizierungsdaten von Mobilgeräten.
Geschütz werden durch die Verordnung Daten von natürlichen und juristischen Personen, jedoch betrifft sie keine geschlossenen elektronischen Kommunikationsdienste. (z.b. Intranet)
Weiters werden unter anderem der Gebrauch von „Cookies“, wie auch der im Vertrieb oft rechtsmissbräuchliche Versand von Werbe-E-Mails hier neuerlich versucht zu regulieren.
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