Report: Kommentar zum österreichischen Begleitgesetz zur EU-DGSVO

In der Rubrik „Was Meinung ist und wer Position bezieht- Kommentar“ im Report kommen
Dr. Rainer Knyrim und Dr. Tobias Tretzmüller zu Wort.

In einzelnen Punkten ergänzend und konkretisierend zum Rechtsakt der Europäischen Union – der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) – hat der österreichische Gesetzgeber das Datenschutzgesetz umfassend novelliert. Dies hievt das Datenschutzrecht endgültig auf ein neues Niveau. Dr. Knyrim und Dr. Tetzmüller gehen auf die neuen gesetzlichen Verpflichtungen, welche auf jedes Unternehmen die Daten verarbeitet zukommen, ein.

 

Eine kurze Zusammenfassung des Artikels:

Ein Verarbeitungsverzeichnis wird das bisher geführte Datenverarbeitungsregister ersetzen. Sollten sich Datenverarbeiter nicht an die Bestimmungen halten, drohen Geldbußen und Schadenersatzansprüche.

Da die Löschung aus Backups technisch oftmals ein unüberwindbares Problem darstellt, wurde festgehalten, wenn die Löschung entsprechender Daten aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht unverzüglich durchgeführt werden kann, dürfen die betreffenden Daten zumindest nicht mehr verwendet werden.

Auch das „datenschutzrechtliche Kindesalter“ wurde von 16 auf 14 Jahren gesenkt, wobei die Betreiber von Onlineshops das Alter überprüfen werden müssen. Die Verarbeitung von Fotos und Videos wurde detailliert geregelt: eine Aufnahme soll u.a. nur dann zulässig sein, wenn die betroffene Person zugestimmt hat oder wenn im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Aufnehmenden besteht.

Festgehalten wird ebenfalls, dass die Datenschutzbehörde jene Instanz darstellt, welche bei Vergehen Strafen verhängen wird. Über Behörden und öffentliche Stellen können keine Geldbußen verhängt werden.

 

Den gesamten Artikel finden Sie HIER sowie online auf report.at und in der aktuellen Printausgabe.