Staatliche Tracking-App bei Bedarf denkbar

Staatliche Tracking-App bei Bedarf denkbar
Dr. Knyrim
Erschienen 30. März 2020 – Die Presse

Der EU-Datenschutzausschuss hält die Auswertung persönlicher Daten zur Virusbekämpfung im Extremfall für zulässig; sie bedürfte aber einer Gesetzesgrundlage. Das private „Stopp Corona“ könnte mittelbar strafrechtlich brisant sein.

Herr Dr. Knyrim geht in diesem Artikel auf folgende Fragen ein:

  • Dürfen anonyme Bewegungsdaten mit Big Data analysiert werden?
  • Was ist von privaten Tracking-Apps zu halten?
  • Darf der Staat personenbezogene Daten von Bürgern auswerten?

Den Artikel finden Sie hier.