Staatliche Tracking-App bei Bedarf denkbar
Staatliche Tracking-App bei Bedarf denkbar
Dr. Knyrim
Erschienen 30. März 2020 – Die Presse
Der EU-Datenschutzausschuss hält die Auswertung persönlicher Daten zur Virusbekämpfung im Extremfall für zulässig; sie bedürfte aber einer Gesetzesgrundlage. Das private „Stopp Corona“ könnte mittelbar strafrechtlich brisant sein.
Herr Dr. Knyrim geht in diesem Artikel auf folgende Fragen ein:
- Dürfen anonyme Bewegungsdaten mit Big Data analysiert werden?
- Was ist von privaten Tracking-Apps zu halten?
- Darf der Staat personenbezogene Daten von Bürgern auswerten?
Den Artikel finden Sie hier.