Durchblick im Zertifizierungsdschungel
Haben Sie eine Datenschutzzertifizierung? Wenn ja, es ist nicht alles Gold, was glänzt. Die Datenschutz-Grundverordnung unterscheidet nämlich zwischen bloß privaten Zertifikaten und von der Datenschutzbehörde genehmigten Datenschutzzertifikaten, -prüfzeichen und -siegeln. Für letztere ist nun der Startschuss gefallen: Die Datenschutzbehörde hat Ende April ihren Entwurf für eine Verordnung über die Anforderungen an die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle (Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung; kurz ZeStAkk-V) mit der Bitte um Stellungnahmen ausgesandt. Diese Zertifizierungsstellen sollen in weiterer Folge die genannten Zertifikate, Prüfzeichen und Siegel ausstellen.
Dr. Gerald Trieb, LL.M. und Mag. Maximilian Kröpfl gehen in einem Webinar auf die wesentlichen Punkte dieses Verordnungsentwurfs ein und ordnen ihn in das Ecosystem „datenschutzrechtlichen Zertifizierung“ der DSGVO unter Berücksichtigung folgender Themen ein:
Definition datenschutzrechtlicher Zertifizierung
- Möglichkeiten, Mehrwert, Stolpersteine
- Abgrenzung zu privaten Zertifikaten
- Kosten, Dauer, Arbeitsaufwand
Ecosystem Konformitätsbewertung
- Zertifizierungskriterien, -programm, -anforderungen
- Anforderungen an eine Zertifizierungsstelle
- Zertifizierungsverfahren und Rezertifizierung
Usecase: Ihr Weg zum Datenschutzzertifikat
Wie geht es weiter?
- Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses
- Überarbeitung und Veröffentlichung der Verordnung durch die Datenschutzbehörde
- Genehmigungs- und Akkreditierungsanträge an die Datenschutzbehörde
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Termin: 14. Mai 2020 – 10.00-11.00 Uhr
Ort: Online
Anmeldung: online unter www.manz.at