Videoüberwachung im Unternehmen

Erschienen am 28.02.2011 im Wirtschafts Blatt 

Seit über einem Jahr (DSG-Novelle 2010 vom 1. Jänner 2010) ist die Zulässigkeit einer Videoüberwachung im Datenschutzgesetz erstmals ausdrücklich geregelt. Als rechtmäßige Zwecke einer Videoüberwachung gelten der Schutz des überwachten Objekts oder einer überwachten Person. Die Videoüberwachung ist bei der Datenschutzkommission zu melden.

Den Artikel finden Sie HIER.