What’s App dreht sich selbst für Unternehmen ab
Beitrag verfasst von Dr. Rainer Knyrim am 03.09.2019 – KTR-Newsletter Sept 2019
Ab Dezember wird gegen kommerzielle Angebote vorgegangen!
Sollten Sie die seit einigen Monaten kursierende Neuigkeit nicht schon aus einschlägigen Medien mitbekommen haben, dann dürfen wir Sie warnen: WhatsApp ist laut dessen Nutzungsbedingungen – immer schon – nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen gedacht. Insbesondere der Versand von kommerziellen Info-Angeboten und Werbenachrichten auf Whats App ist unzulässig und WhatsApp macht ernst und hat angekündigt, ab 7. Dezember 2019 selbst gegen Anbieter von kommerziellen Info-Angeboten auf WhatsApp vorzugehen. Das Vorgehen soll gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl rechtlich als auch technisch erfolgen MEHR DAZU (faq.whatsapp.com)
Sollten Sie daher Newsletter oder Informationsnachrichten als Unternehmen über WhatsApp versenden, so müssen Sie sich dringend um Alternativen umsehen! Eine Alternative sind die offiziellen Business-Lösungen von WhatsApp selbst. WhatsApp selbst ermöglicht mittlerweilen über die BUSINESS API (whatsapp.com) eine 1:1-Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden auch offiziell, zB für customer service oder Ticketing. Der Versand von Newslettern oder Werbenachrichten ist aber auch dort ausgeschlossen!
Die Nutzung von WhatsApp im Unternehmen ist aber nicht nur wegen der AGB von WhatsApp selbst höchst problematisch sondern aufgrund der folgenden zwei Gründe:
– Wenn man WhatsApp Zugriff auf sein Telefonbuch gibt, dann werden sofort alle Kontaktdaten zu WhatsApp in die USA gespielt, was zumindest von den deutschen Datenschutzbehörden für unzulässig erachtet wird, wenn man nicht von allen Kontakten vorher die Einwilligung dafür eingeholt hat.
– Was auch immer völlig übersehen wird: Unternehmen sind laut § 212 UGB verpflichtet, ihre geschäftsrelevante Unternehmenskorrespondenz („Geschäftsbriefe“) 7 Jahre lang aufzubewahren. In immer mehr österreichischen Unternehmen führen ganze Abteilungen ihre Unternehmenskorrespondenz nicht mehr in Papier oder per Email durch, sondern per WhatsApp. Bestellungen, Anmeldungen zu Services, Gewährleistungen, Schadensabwicklungen, etc. etc. werden dadurch nicht mehr über den Email-Server oder die Poststelle des Unternehmens abgewickelt, sondern über den privaten (!) WhatsApp-Account von Mitarbeitern. Dass die Regel aus dem UGB sinnvoll ist, merkt das Unternehmen erst dann, wenn es zB wegen eines Gewährleistungs- oder Schadenersatzfalls vor Gericht gezerrt wird und die gesamte zugehörige Vorkorrespondenz mit dem Gegner auf dem privaten WhatsApp-Account des Mitarbeiters liegt, der leider letztes Jahr gekündigt wurde und der auf seinen früheren Arbeitgeber „pfeift“. Optimaler kann ein Prozess für den Gegner gar nicht beginnen, wenn er – aus WhatsApp – womöglich auch noch weiß, dass der Mitarbeiter weg ist und man völlig ohne Informationen dasteht…
Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Beurteilung von WhatsApp-Alternativen und bei der rechtskonformen Umsetzung von Social Media im Unternehmen. Denn sogar WhatsApp selbst zeigt nun: Social Media ist kein rechtsfreier Raum.