„Living Repository of AI Literacy Practices“ – Schulungsangebote unserer Kanzlei zu KI und AI Literacy

Beitrag verfasst von Dr. Rainer Knyrim und Mag. Stephan Varga, BSc – KTR-Newsletter Mai 2025

Aufbauend auf unserem letzten Newsletter (November 2024 – Schwerpunkt KI) informieren wir Sie diesmal über das „Living Repository of AI Literacy Practices“ des KI-Büros der Europäischen Kommission sowie über Schulungsmaßnahmen zur AI Literacy, die unsere Kanzlei anbietet.


Nach Art 4 KI-VO haben Unternehmen sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen über ein ausreichendes Maß an Kompetenz im Bereich KI verfügen (AI Literacy/KI-Kompetenz). AI Literacy umfasst neben technischen Kenntnissen und Fähigkeiten auch ein Bewusstsein über die (kontextspezifischen) sozialen, ethischen und rechtlichen Risiken des Einsatzes von KI. Die Pflicht zur AI-Literacy trifft seit dem 2.2.2025 alle Unternehmen, die KI einsetzen, unabhängig vom Risiko des KI-Systems: Auch KI-Systeme, die kein oder nur ein minimales Risiko aufweisen, sind umfasst (der Umfang der durchzuführenden Schulungsmaßnahmen folgt jedoch dem risikobasierten Ansatz der KI-VO). Nicht nur Unternehmen, die (explizite) KI-Projekte umsetzen, sind betroffen: Die KI kommt oft „durch die Hintertüre“ (z.B. über Programmupdates) ins Unternehmen.

Die KI-VO sieht zwar keine Geldbußen für den Fall vor, dass (nur) gegen die Verpflichtung zur AI Literacy verstoßen wird, die geeignete Ausbildung der Mitarbeiter:innen ist jedoch auch nach datenschutzrechtlichen Vorschriften (als technische und organisatorische Maßnahme zur Sicherstellung der Sicherheit der Verarbeitung) erforderlich. Sind die Mitarbeiter:innen nicht ausreichend geschult, drohen daher Geldbußen nach der DSGVO. Auch Schadenersatzforderungen (aufgrund der Verletzung eines Schutzgesetzes oder einer (vertraglichen) Sorgfaltspflicht) sind möglich. Insbesondere kann das Thema KI in naher Zukunft auch Gegenstand von Verbandsklagen werden.

Das KI-Büro der Europäischen Kommission veröffentlicht zum Thema AI Literacy ein „Living Repository of AI Literacy Practices„. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung von Mitarbeiterschulungsprogrammen, die Mitglieder des KI-Paktes (überwiegend bereits vor dem 2.2.2025) ergriffen haben, um ihre Verpflichtungen zur AI Literacy zu erfüllen. Die Unterzeichner des auf Freiwilligkeit basierenden KI-Paktes werden von der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Verpflichtungen der KI-VO gefördert und unterstützt. Hervorzuheben ist zunächst die große Bandbreite an unterschiedlichen Unternehmen, die sich an der Zusammenstellung beteiligten: Ein breites Spektrum an Sektoren und Unternehmensgrößen ist vertreten. Das KI-Büro betont, dass (aufgrund der erforderlichen Einzelfallbeurteilung) die Implementierung der enthaltenen Maßnahmen durch Dritte nicht zwingend deren Pflicht zur Mitarbeiterschulung erfüllt. Die Orientierung an diesem „lebenden Dokument“ (das laufend ergänzt und erweitert wird, zuletzt am 28.3.2025) ist jedoch als Zusammenstellung von „Best Practices“ ein guter Ausgangspunkt, um Schulungsmaßnahmen für das eigene Unternehmen zu konzipieren.

Um Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichem Vorwissen sowie den spezifischen Kontext, in dem KI eingesetzt wird, berücksichtigen zu können, sehen zahlreiche vorgestellte Programme eine Mischung aus klassischen „Frontalvorträgen“ und individuellen Schulungen vor. Insbesondere sollen nicht nur die mit dem Einsatz von KI einhergehenden Risiken, sondern auch die möglichen Vorteile der KI thematisiert werden, um eine eventuell bestehende Zurückhaltung vor dem Einsatz von KI zu überwinden und die Produktivität zu steigern.

Neben klassischen Vorträgen zur Mitarbeiterschulung bieten wir daher seit Kurzem und bereits sehr erfolgreich auch maßgeschneiderte KI-Workshops an.

  • In einem KI-Workshop erarbeiten wir die für das jeweilige Unternehmen besonders relevanten KI-Einsatzgebiete gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen. Insbesondere kann so das bestehende Vorwissen der Mitarbeiter:innen und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.
  • Jedes (abstrakte) Einsatzgebiet wird einer Gruppe zugeteilt, die zunächst die konkreten Einsatzmöglichkeiten der KI, dann die Risiken der KI und zuletzt Risikominimierungsmaßnahmen für den Einsatz von KI erarbeitet.
  • Nach jeder Phase (Einsatzmöglichkeiten, Risiken und Risikominimierungsmaßnahmen) besprechen wir die von den Gruppen erarbeiteten Zwischenergebnisse „im kleinen Kreis“.
  • Im Anschluss präsentieren die Mitarbeiter:innen ihre Endergebnisse in der „großen Runde“.
  • Abschließend erörtern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auf Ihren Wunsch stellen wir auch Workshop-Zertifikate aus, damit Sie die Schulungen dokumentieren und nachweisen können. Wir waren von der engagierten Teilnahme und vom detaillierten Input der Mitarbeiter:innen bisher sehr beeindruckt!

Eine weitere Leistung, die wir in diesem Zusammenhang anbieten, ist unser 10-Punkte-Fahrplan zur KI. Dieser behandelt Themen der KI-VO (z.B. sinnvolle Regelungsinhalte einer unternehmensweiten AI Policy, die Klarheit über die Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI im Unternehmen schafft, und Hinweise zu Maßnahmen zur Innovationsförderung), aber auch andere KI-relevante Themen wie den Datenschutz und das Urheberrecht. Gerne präsentieren wir unseren 10-Punkte-Fahrplan zur KI auch in Ihrem Unternehmen!

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Das Paket für „Erste Hilfe zu den neuen Digitalgesetzen der EU“ im MANZ Verlag umfasst mittlerweile vier Sonderausgaben. Weiters hat unser gesamtes Juristenteam interessante Fachbeiträge publiziert. Dr. Rainer Knyrim und Mag. Stephan Varga, BSc haben mit ihrem Beitrag über das Informationsfreiheitsgesetz und die DSGVO an der Festschrift für Dietmar Jahnel mitgewirkt.

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Wissen ist Trumpf! Hier finden Sie die nächsten Termine für Ihr datenschutzrechtliches Update mit unseren Partnern, bei den meisten Veranstaltungen sind spezielle Rabatte möglich.