Die jährlichen Schwerpunktprüfungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU werden im kommenden Jahr im Lichte von Transparenz- und Informationspflichten der Verantwortlichen (Art 12, 13 und 14 DSGVO) stehen. Auch wenn für Österreich noch unklar ist, welchen Sektor die Datenschutzbehörde konkret prüfen wird, ist davon auszugehen, dass die Datenschutzinformationen nach Art 13 DSGVO im Zentrum der Prüfung stehen werden.
Unsere Erfahrung im Umgang mit den Schwerpunktprüfungen der letzten Jahre zeigt, dass den Verantwortlichen in der Regel nur ein sehr kurzes Zeitfenster zur Beantwortung von Fragebögen und Vorlage bestimmter Dokumente gegeben wird. Es ist also ratsam, schon jetzt zu prüfen, ob die verwendeten Datenschutzinformationen aktuell sind und der in den letzten Jahren ergangenen Spruchpraxis der Behörde sowie der verwaltungsgerichtlichen Judikatur genügen. Eine Korrektur erst nach Erhalt einer Aufforderung zur Stellungnahme durch die Behörde wird sich aller Voraussicht nach nicht ausgehen.
Zum Prüfungszeitpunkt hat die Datenschutzbehörde bis dato lediglich verlautbart, dass die Prüfungen „etwa im Mai“ erfolgen werden.
Näheres zum Beschluss des EDSA finden Sie in dessen Pressemeldung HIER.

