Eine bisher unbemerkte Änderung: § 160 Abs 1 TKG
Eine bisher unbemerkte Änderung: § 160 Abs 1 TKG
Rainer Knyrim/Sabrina Ehmair-Breitwieser
Erschienen in Dako 5/2022
Öffentlich zugängliche Daten juristischer Personen
Am 1.11.2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Der frühere § 92 Abs 1 TKG, nunmehr § 160 Abs 1 TKG, könnte für juristische Personen (Unternehmen, Gesellschaften, Körperschaften usw.) bedeuten, dass es künftig mehr Spamnachrichten und mehr Spamanrufe gibt.
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Quelle: Dako