KI-Kompetenz
SEMINAR
Seit Februar 2025 müssen auch Rechtsanwaltskanzleien nachweisen können, dass alle Personen, die KI-Systeme verwenden, über die erforderliche KI-Kompetenz nach Art 4 der KI-Verordnung verfügen. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Risikograd des eingesetzten KI-Systems!
Das Seminar vermittelt die elementaren Fähigkeiten und Kenntnisse über KI und kann als Nachweis für entsprechende Maßnahmen verwendet werden. Das Programm umfasst die technischen, ethischen und rechtlichen Aspekte von KI-Nutzung im juristischen Alltag.
Veranstalter: AWAK Anwaltsakademie
Vortrag: Dr. Stephan Varga, BSc
