Hosting von Websites (§ ECG) ist Dienstleistung im datenschutzrechtlichen Sinn
Hosting von Websites (§ ECG) ist Dienstleistung im datenschutzrechtlichen Sinn
Erschienen M&R 22. Jahrgang/ Feb. 2004
Der Begriff des „Auftragsverarbeiters“ der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG entspricht dem Begriff des „Dienstleisters“ im früheren und derzeitigen österreichischen Datenschutzrecht.
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