Informationsfreiheitsgesetz löste Amtsgeheimnis ab
KTR-Newsletter November 2025
Der September 2025 stand im Zeichen des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die neuen Transparenz- und Informationspflichten werden die Österreicherinnen und Österreicher auch künftig beschäftigen und werden von Juristen wie NGOs mit Spannung beobachtet. Unser Partner Dr. Rainer Knyrim hat u.a. in mehreren Zeitungsinterviews zum IFG Stellung bezogen.
Im ausführlichen Interview von Dr. Thomas Hödlmoser, erschienen in der Wochenendausgabe der Salzburger Nachrichten vom 13.9.2025, stand Dr. Knyrim Rede und Antwort zum neuen Gesetz: Welche Informationen können künftig verlangt und ausgewertet werden, sind beispielsweise Schul- oder Krankenhausrankings mit Hilfe der neuen Transparenzregelungen künftig zu erwarten? Was wird auf welcher Rechtsgrundlage weiterhin „geheim“ bleiben? Das Interview ist z.B. auf SN PLUS HIER nachzulesen (Zugang kostenpflichtig).
Im Kurier vom 23.9.2025 berichtete Bernhard Gaul darüber, „Warum Beamten durch das Informationsfreiheitsgesetz Gefängnis droht“ und das neue Gesetz, von Dr. Knyrim wie auch von anderen Experten öffentlich mehrfach kritisiert, teilweise kontraproduktiv sein wird. Den Kurier-Artikel können Sie HIER nachlesen.
In den Salzburger Nachrichten vom 27.10.2025 folgerten Dr. Thomas Hödlmoser und Philip Steiner aus den ersten Erfahrungen mit den Behörden: „Ämter halten die Daten oft noch geheim“. Die SN waren u.a. mit einem eigenen Informationsbegehren weitgehend gescheitert – die Behörde argumentierte, dass ein „Informationsbegehren möglichst präzise formuliert sein“ sollte. Einen solchen Mangel an Präzision konnten jedoch weder ein befragter Salzburger Anwalt noch unser Partner Dr. Rainer Knyrim nach Durchsicht der gegenständlichen Anfrage feststellen. Nachzulesen z.B. auf SN PLUS HIER (Zugang kostenpflichtig).
Im eben erschienenen Heft 5 der Zeitschrift Datenschutz konkret (Dako) geht es mit dem Schwerpunkt „Interessenabwägung – aber wie?“ ebenfalls um Themen, die durch das IFG wieder stark an Aktualität gewonnen haben (erhältlich bei MANZ HIER). U.a. führte Dr. Rainer Knyrim mit dem Präsidenten des VfGH, Herrn Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabwarter ein spannendes Interview zur Interessenabwägung von Richtern. Einigkeit bestand darin, dass Datenschutz künftig an Bedeutung gewinnen wird.



