Mögliche datenschutzrelevante Änderungen durch das ElWG
Viel wird über die Netzkosten diskutiert, aber auch in den Bereichen Kommunikation, Auffangversorgung und intelligente Messgeräte bringt der neue Entwurf zum ElWG Änderungen mit sich, die auch Datenschutzrelevanz haben.
Im Juli wurde der neue Ministerialentwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz veröffentlicht. Unser Partner Dr. Gerald Trieb, LL.M. hat für Oesterreichs Energie datenschutzrechtliche Aspekte dieses Entwurfs durchleuchtet, die Aufnahme in deren Stellungnahme fanden. Der aktuelle Entwurf enthält jedoch weitere datenschutzrelevante Neuerungen:
- Schluss mit Papier! Die elektronische Kommunikation gilt für Neuverträge mit Endkunden und Endkundinnen bis auf Widerruf als vereinbart. Dafür ist also keine Einwilligung einzuholen.
- Vorab-Informationsblatt für Haushaltskunden! Noch vor Vertragsabschluss müssen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden die Allgemeinen Lieferbedingungen und wesentliche Vertragsinhalte zusammenfassend zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt z.B. die E-Mail-Adresse des Lieferanten. Auf die Datenschutzinformation darf dabei nicht vergessen werden!
- Vereinfachter Lieferanten- und Aggregatorenwechsel! Dieser wird mit Zustimmung der Endkundinnen und Endkunden durch die Willenserklärung der Lieferanten oder Aggregatoren eingeleitet. Den Netzbetreiber treffen daraus folgend umfassende Informationspflichten.
- Datenerhebung durch intelligente Messgeräte: Auch der neue Entwurf hält an der standardmäßigen Auslesung und Übermittlung von Viertelstundenwerten an die Lieferanten fest und bestimmt, unter welchen Bedingungen ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Viertelstundenwerten beachtlich ist. Gespeichert bleiben jedenfalls die Monatswerte am Gerät für 15 Monate; Netzbetreiber haben die Daten nicht nur den Endkundinnen und Endkunden innerhalb von zwölf Stunden zur Verfügung zu stellen, sondern auf Verlangen der Lieferanten und Bilanzgruppenverantwortlichen sowie Aggregatoren auch für diese am Folgetag bis spätestens 15.00 Uhr kostenlos zugänglich zu machen. Endkundinnen und Endkunden können dem Netzbetreiber auch die Erlaubnis geben, die gewonnenen Daten direkt an Dritte weiterzugeben.
Wir werden weiterhin gespannt die Entwicklung und Entstehung des Elektizitätswirtschaftsgesetzes verfolgen und beraten Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen zu den Neuerungen.