AGB, Informationsverbundsysteme und die Entbindung vom Bankgeheimnis

Erschienen 2014 im ecolex

Die Angabe von Zweck und Teilnehmerkreisen reicht nicht aus, um Kunden über die Teilnahme an einem Informationsverbundsystem (IVS) iSd § 4 Z 13 DSG zu informieren. Eine Klausel, die die Entbindung vom Bankgeheimnis zum Gegenstand hat, ist in AGB unzulässig, selbst wenn die Entbindung vom Bankgeheimnis an anderer Stelle gültig erfolgt.

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