Auch die Datenverarbeitungsregistrierung will aktuell sein

Erschienen 04.2002

RECHT IM NETZ: Dass eine EDV oftmals eine Meldung bei der Datenschutzkommission notwendig macht, ist den meisten Unternehmen bekannt. Dass hohe Verwaltungsstrafen drohen, wenn diese Meldung nicht aktuellgehalten wird, allerdings den wenigsten.

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