Barrierefreiheit und Websites von Anwaltskanzleien
Barrierefreier Zugang zu Websites von Anwaltskanzleien?
Stephan Varga
Erschienen in AnwBl 12_2024
Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Websites, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Mag. Stephan Varga, BSc schildert im Beitrag die neuen Regelungen, deren Anwendungsbereich und Ausnahmeregelungen. Websites von Anwält:innen dienen in der Regel nicht unmittelbar dem Geschäftsabschluss mit Verbraucher:innen und müssen daher nicht zwingend barrierefreien Zugang bieten.
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Quelle: AnwBl