Das neue Medienprivileg des § 9 DSG

Das neue Medienprivileg des § 9 DSG – Redaktionsgeheimnis; Transparenz; Compliance-Verpflichtungen; Betroffenenrechte; Bürgerjournalismus.

Rainer Knyrim
Erschienen in Dako 4/2024

Nach Aufhebung des § 9 Abs 1 DSG durch den VfGH war eine fristgerechte Neuregelung erforderlich. Pünktlich zum 1. 7. 2024 wurde die Nachfolgebestimmung mit BGBl I 2004/62 erlassen. Der Beitrag bietet einen Überblick und greift einige Detailfragen auf.

Den gesamten Artikel finden Sie HIER.

Quelle: Dako