Das neue Medienprivileg des § 9 DSG
Rainer Knyrim
Erschienen in Dako 4/2024
Nach Aufhebung des § 9 Abs 1 DSG durch den VfGH war eine fristgerechte Neuregelung erforderlich. Pünktlich zum 1. 7. 2024 wurde die Nachfolgebestimmung mit BGBl I 2004/62 erlassen. Der Beitrag bietet einen Überblick und greift einige Detailfragen auf.
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Quelle: Dako