Beschränkungen des Informationsrechts nach IFG
Beschränkungen des Informationsrechts nach IFG aufgrund der berechtigten Interessen eines Anderen
Rainer Knyrim, Stephan Varga
Erschienen in ecolex 10/2024
Das Informationsrecht nach dem IFG ist insofern und insoweit beschränkt, als Geheimhaltungsgründe dies erforderlich machen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Prüfungsschritte bei der Abwägung zwischen Interessen an der Informationserteilung und Interessen an der Geheimhaltung der Information. Er skizziert zudem die Kriterien, die aufgrund der berechtigten Interessen eines Anderen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt dabei auf dem Spannungsverhältnis zwischen IFG und DSGVO.
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Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIecolex20241005