Einsichtsrecht eines Genossenschafters in das Mitgliederregister der Genossenschaft
Zum Umfang des Einsichtsrechts eines Genossenschafters in das Mitgliederregister der Genossenschaft
Rainer Knyrim / Lena Urban
Erschienen in Der Gesellschafter – GesRZ 3/2022
Glosse
Dr. Rainer Knyrim und Mag. Lena-Maria Urban besprechen in ihrem Beitrag das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH 22.1.2021, 6 Ob 214/21w). Das Auskunftsbegehren eines Genossenschafters in Bezug auf ua Adressen seiner Mitgenossenschafter im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Rechte hat einen gesellschaftsrechtlichen und einen datenschutzrechtlichen Aspekt.
Den Beitrag finden Sie HIER.
Quelle: GesRZ 3/2022