Einsichtsrecht eines Genossenschafters in das Mitgliederregister der Genossenschaft

Zum Umfang des Einsichtsrechts eines Genossenschafters in das Mitgliederregister der Genossenschaft

Rainer Knyrim / Lena Urban

Erschienen in Der Gesellschafter – GesRZ 3/2022

Glosse

Dr. Rainer Knyrim und Mag. Lena-Maria Urban besprechen in ihrem Beitrag das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH 22.1.2021, 6 Ob 214/21w). Das Auskunftsbegehren eines Genossenschafters in Bezug auf ua Adressen seiner Mitgenossenschafter im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Rechte hat einen gesellschaftsrechtlichen und einen datenschutzrechtlichen Aspekt.

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Quelle: GesRZ 3/2022