Mitarbeiter-Datenbanken 

Um die Daten ihrer Mitarbeiter zu verarbeiten, verwenden vor allem große Konzerne immer vernetztere HR-Datenbanksysteme. Die Vorschriften des Datenschutzrechts sind dabei zu beachten: Werden die Daten etwa an Konzerngesellschaften im EU-Ausland weitergegeben, ohne dass die Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiter dafür eingeholt wird, ist typischer Weise eine Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen.

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