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Jahrestagung Datenschutzrecht 2026 LINZ
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Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Jennifer Salomon, LL.M. / Dr. Gerald Trieb, LL.M.
Erschienen 12/2021 in ZFR
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Die zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten zum Zweck von Bonitätsauskünften kann grundsätzlich nur für den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Das BVwG sieht in seiner Rsp in der fünfjährigen Speicherdauer der KapitaladäquanzVO eine Richtschnur für die Bemessung der zulässigen Speicherdauer. Der OGH deutet in seiner Entscheidung 6 Ob 87/21v jedoch an, dass sogar eine zehnjährige (oder sogar darüber hinausgehende) Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten zulässig sein kann, weil eine lange Erfassung von Zahlungserfahrungsdaten notwendig ist, um Momentaufnahmen zu vermeiden und eine objektive, transparente und wahrheitsgemäße Information über die Bonität sicherstellen zu können.
Den Artikel finden Sie HIER.
Quelle: https://lesen.lexisnexis.at/
Data Protection & Privacy 2022
Data Protection & Privacy 2022
Unser Partner Dr. Rainer Knyrim steuerte das Österreich-Kapitel zum neuen Guide „Data Protection & Privacy 2022“ von Lexology Getting The Deal Through bei.
Das Buch erschien kürzlich zum 10. Mal und umfasst 34 Länder weltweit sowie eigene Kapitel zu den Themen „EU overview“ und „Privacy Shield“.
Lehrgang zum zertifizierten Compliance Officer + 1 Video-Unit von Dr. Knyrim
Lehrgang zum zertifizierten Compliance Officer – NEW GENERATION – Business Circle
“Corporate Compliance Officer“ neu als Blended Learning Angebot und Bonus-Unit (!) von Dr. Rainer Knyrim zu Datenschutz-Compliance Auftragsverarbeiter
Business Circle hat diesen bewährten Lehrgang neu konzipiert – nun mit 2 Live Classroom Tagen und 20 virtuellen Units zur umfassenden Ausbildung zum Compliance Officer! Eine Video-Lerneinheit dürfen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung stellen – Dr. Rainer Knyrim zu den Themen:
Abgrenzung von Auftragsverarbeitern
Auftragsverarbeiterverträge
Auftragsverarbeitung in Drittländern
MANZ Jahrestagung Datenschutzrecht – September 2021 – mit Rabattangebot
MANZ Jahrestagung Datenschutzrecht – September 2021 – mit Rabattangebot
Ihr Update im Datenschutzrecht – Dr. Gerald Trieb, LL.M. leitet die “MANZ Jahrestagung Datenschutzrecht”: Datenschutzrechtliche Entscheidungen, aktuelle Problemfelder und Lösungsvorschläge für die Praxis, Berichte von Unternehmen u.v.m.
Linz – 28. September 2021
Wien – 29. September 2021
MANZ bietet unseren Kontakten einen Kanzlei-Rabatt von -25 % auf den Normalpreis an – geben Sie bei der Anmeldung unter “Anmerkung” den Code “Kanzlei-Rabatt Knyrim-Trieb” an!
GDPR Moot Court
Am 14. und 15. Juni fand der erste österreichweite GDPR Moot Court mit den mündlichen Verhandlungen ein Ende. Wir gratulieren den SiegerInnen zur besten mündlichen Leistung und zur besten Teamleistung sowie allen weiteren Teams zur erfolgreichen Teilnahme. Aus Sicht unserer studentischen Mitarbeiter war es spannend, einen Fall von der Wiege bis zur Bahre zu bearbeiten, sich im Team auszutauschen und wichtige Praxistipps durch die Coaches umzusetzen. „Als studentische Mitarbeiter einer auf Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei war der GDPR Moot-Court die perfekte Möglichkeit, unser im Studium und in der Praxis gesammeltes Wissen zu testen“, berichten Denise Stahleder und Richard Zierhut. „Für die Studenten ist der GDPR-Moot Court eine tolle Gelegenheit, in das Thema Datenschutz einzutauchen und Erfahrungen im Umgang mit der DSGVO zu sammeln“, erzählt Dr. Gerald Trieb aus der Betreuersicht.
Auch wenn es dieses Mal noch für keine Auszeichnung gereicht hat, freuen wir uns auf die nächste Ausgabe des GDPR Moot-Courts, an dem wir auch wieder in mehreren Rollen teilnehmen wollen!