Sind Softwaredienstleister Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO?
KTR intern – Dr. Tobias Tretzmüller LL.M.
In der Praxis kann beobachtet werden, dass Softwaredienstleister dem Generalverdacht unterliegen, als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO qualifiziert zu werden. Ob diese Annahme tatsächlich zutreffend ist, lesen Sie in diesem Artikel.
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