Publikationen unserer Kanzlei

KTR-Newsletter August 2026

Gemäß unserem Motto „Wir schreiben selbst“ sind auch in den letzten Monaten wieder Beiträge und Publikationen unserer Jurist:innen erschienen.

BEITRÄGE

Rainer Knyrim, Gregor Brandstetter
NISG 2026: Neues und Altbekanntes, Dako 2/2026, 2026/14.

Nachzulesen HIER.

Rainer Knyrim/Reinhard Ebner
Chronologie einer Cyberattacke, Interview mit Manuel Löw-Beer, Dako 1/2026, 2026/2.

Nachzulesen HIER.

Der DatKomm

Der von Dr. Rainer Knyrim herausgegebene „DatKomm“ wurde zuletzt durch diese neuen Kommentierungen aktualisiert:

  • Art 3: räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
  • Art 9-11: Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten
  • Art 20-23: Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht, Automatisierte Entscheidungen und Profiling, Ausnahmen von Betroffenenrechten
  • Art 26-27: gemeinsame Verantwortliche, Benennung eines Vertreters in der EU
  • Art 85-87: Novelle zum Medienprivileg nach VfGH-Entscheidung
  • Art 90: Geheimhaltungspflichten, Neuerungen nach Inkrafttreten des IFG

Das nächste Paket an Ergänzungslieferungen ist bereits geschnürt und wird im Lauf des Herbstes 2026 erscheinen!

ZEITSCHRIFT

Dako 3/2026
Das jüngste Heft erschien im Juli 2026. Es ist dem Schwerpunkt „Digitale Souveränität“ gewidmet und enthält, neben einer Einleitung von Herausgeber Rainer Knyrim, Beiträge von Mirjam Tercero, Christof Tschohl, Michael Mrak, Michael Staudacher, Rifat Büyükyorulmaz, Viktoria Haidinger und Michael Löffler. Das Interview führte Hans-Jürgen Pollirer mit Roland Ledinger vom Bundesrechenzentrum. Die Checkliste von Hans-Jürgen Pollirer unterstützt bei der Auswahl von Auftragsverarbeitern und deren Sub-Auftragsverarbeitern.

Inhaltsverzeichnis und Bestellmöglichkeit bei MANZ HIER.

Titelblätter der Ausgaben 1, 2 und 3/2026 der Zeitschrift Dako - Datenschutz konkret, Verlag MANZ, Herausgeber Dr. Rainer Knyrim

 PODCAST

Im RECHTaktuell-Podcast „NISG: Pflichten, Fristen, Risiken“ vom 29.5.2026 sprach Dr. Rainer Knyrim mit Dr.in Elisabeth Maier vom MANZ Verlag über die wichtigsten Eckpunkte der neuen gesetzlichen Regelungen für Netz- und Informationssicherheit.

  • Was sind die Ziele des NISG 2026 bzw. der NIS-2-Richtlinie?
  • Wen betrifft das NISG 2026?
  • Wann kann eine Einrichtung unter das NISG 2026 fallen, obwohl man es nicht vermutet?
  • Worauf müssen sich Einrichtungen einstellen bzw. vorbereiten?
  • Was ist zu tun, wenn ein Cybersicherheitsvorfall passiert?
  • Wer in der Organisation ist verantwortlich?

Zum Podcast geht’s HIER.

ONLINE Q&A

Im Juli 2026 erschien die neue Ausgabe von Lexology Panoramic für den Bereich „Data Protection and Privacy“.

Dr. Rainer Knyrim und Jennifer Salomon, LL.M. haben den aktualisierten Beitrag zu Österreich verfasst.

Den Beitrag finden Sie als PDF-Datei HIER.

Wiedergabe mit Genehmigung von Law Business Research Ltd. Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht in Lexology Panoramic: Data Protection & Data Privacy 2027. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.lexology.com/panoramic

Wir veröffentlichen unsere Publikationen bzw. Neuigkeiten dazu auch regelmäßig auf unserer Website unter und berichten oft auch auf LinkedIn:

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Beiträge
Newsletter August 2026

NISG 2026 – Cybersecurity neu

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

Transparenzpflichten der KI-Verordnung und zugehöriger Verhaltenskodex

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

Wann kann ein Auskunftsbegehren nach aktueller Judikatur wegen Missbräuchlichkeit abgelehnt werden?

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

Compliancesystem macht sich bezahlt: Höchste DSGVO-Geldstrafe Österreichs vom VwGH auf EUR 13 Mio. herabgesetzt

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

Lehrgänge – Seminare – Tagungen

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

Publikationen unserer Kanzlei

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

Unsere Ranking-Erfolge – international und national

Vertragsbeendigungen sind oft heikel, das ist bei Dienstverhältnissen nicht anders und betrifft in deutlich zunehmender Tendenz den Bereich Datenschutz. Von den typischen Mitarbeiterdaten der HR-Abteilung bis zum alltäglichen beruflichen E-Mail-Verkehr ist Umsicht gefordert. Gerade beim Austritt können hier Reibungspunkte entstehen und damit Risiken, die für Unternehmen ins Geld gehen können.

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