Detektiv darf keine Handys orten

Erschienen 01.12.2005 in Kurier

Das Ausbeuten von fremden Daten zu Geschäftszwecken ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts sowie ohne eigenen Schaffensvorgang hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung untersagt.

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