Keine unerlaubte Nutzung der „Cell-ID“

Erschienen 30.11.2005

Das Ausbeuten von fremden Daten zu Geschäftszwecken ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts sowie ohne eigenen Schaffensvorgang hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in einer Entscheidung (4 Ob 113/05d) untersagt.

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