Die neuen Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Überblick

Erschienen 01.2016 im DAKO

Das künftige EU-Datenschutzrecht – Teil 5.

Die am 15. 12. 2015 erfolgte politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission bringt ein neues, direkt anwendbares Datenschutzrecht in ganz Europa. Es baut inhaltlich auf der Datenschutz-RL auf, führt aber teilweise weg von der bisherigen „papierlastigen“ Ausgestaltung bei der Umsetzung hin zu einer Datenschutz-Compliance, die eine intensive Befassung mit technischem und va organisatorischem Datenschutz erfordern wird.

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