DSGVO - bei den Strafhöhen wird es ordentlich scheppern

Dr. Rainer Knyrim
Erschienen 05.2019 im Report

Datenschutzexperte Rainer Knyrim kommentiert einen veröffentlichten Bescheid der Datenschutzbehörde und erwartet im Jahr zwei der Verordnung ein Ende der Schonfrist für Unternehmen.

Ein kurzer Auszug:
(+) plus: Was wurde nachgeprüft?
Knyrim: Ein sehr interessanter Fall ist jener eines Allergie-Tageszentrums. Dieses hatte letzten Sommer zunächst zweimal an die Datenschutzbehörde Datensicherheitsverletzungen – »Data Breaches« – gemeldet. Die Behörde wurde offensichtlich stutzig, dass die Schreiben von einer als Datenschutzkoordinator benannten Person kamen, dieselbe Person auf der Webseite des Unternehmens aber als Datenschutzbeauftragter benannt wurde. Dies sind zwei unterschiedliche Funktionen, die nicht zusammenpassen. Die Behörde leitete ein amtliches Prüfverfahren ein und stellte dem Unternehmen verschiedene Fragen. Unter anderem, ob nun ein Datenschutzbeauftragter – wie auf der eigenen Webseite behauptet – bestellt sei oder nicht.

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