DSGVO-Anforderungen - Allergie-Tagesklinik

Einwilligung, Datenschutzinformation, Datenschutz-Folgenabschätzung und Bestellung von Datenschutzbeauftragten
Dr. Rainer Knyrim
Erschienen 08.2019 im ecolex

Datenschutzexperte Rainer Knyrim kommentiert einen veröffentlichten Bescheid der Datenschutzbehörde und erwartet im Jahr zwei der Verordnung ein Ende der Schonfrist für Unternehmen.

Ein kurzer Auszug:
1. Eine Allergie-Tagesklinik, deren Kerntätigkeit in der Diagnostik und Behandlung von Allergien – sohin in der Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art 9 Abs 1 DSGVO – liegt, die ua siebzehn Ärzte beschäftigt und Gesundheitsdaten von Gesetzes wegen teilweise mindestens zehn Jahren zu speichern hat (§ 51 ÄrzteG), muss verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

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