NEUIGKEITEN AUS UNSERER KANZLEI

Dr. Rainer Knyrim im Interview der Salzburger Nachrichten zum neuen Informationsfreiheitsgesetz

Was wir nach dem Ende des Amtsgeheimnisses erfahren werden – und was nicht.    

Im Interview von Dr. Thomas Hödlmoser, erschienen in der Wochenendausgabe der Salzburger Nachrichten vom 13. September 2025, stand unser Partner Dr. Rainer Knyrim Rede und Antwort zum neuen Informationsfreiheitsgesetz.

Welche Informationen können künftig verlangt und ausgewertet werden, sind beispielsweise Schul- oder Krankenhausrankings mit Hilfe der neuen Transparenzregelungen künftig zu erwarten? Was wird auf welcher Rechtsgrundlage weiterhin „geheim“ bleiben?

Das Interview (Langversion) ist online nachzulesen: HIER (Zugang kostenpflichtig)

Mögliche datenschutzrelevante Änderungen durch das ElWG

Viel wird über die Netzkosten diskutiert, aber auch in den Bereichen Kommunikation, Auffangversorgung und intelligente Messgeräte bringt der neue Entwurf zum ElWG Änderungen mit sich, die auch Datenschutzrelevanz haben.

Im Juli wurde der neue Ministerialentwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz veröffentlicht. Unser Partner Dr. Gerald Trieb, LL.M. hat für Oesterreichs Energie datenschutzrechtliche Aspekte dieses Entwurfs durchleuchtet, die Aufnahme in deren Stellungnahme fanden. Der aktuelle Entwurf enthält jedoch weitere datenschutzrelevante Neuerungen:

  • Schluss mit Papier! Die elektronische Kommunikation gilt für Neuverträge mit Endkunden und Endkundinnen bis auf Widerruf als vereinbart. Dafür ist also keine Einwilligung einzuholen.
  • Vorab-Informationsblatt für Haushaltskunden! Noch vor Vertragsabschluss müssen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden die Allgemeinen Lieferbedingungen und wesentliche Vertragsinhalte zusammenfassend zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt z.B. die E-Mail-Adresse des Lieferanten. Auf die Datenschutzinformation darf dabei nicht vergessen werden!
  • Vereinfachter Lieferanten- und Aggregatorenwechsel! Dieser wird mit Zustimmung der Endkundinnen und Endkunden durch die Willenserklärung der Lieferanten oder Aggregatoren eingeleitet. Den Netzbetreiber treffen daraus folgend umfassende Informationspflichten.
  • Datenerhebung durch intelligente Messgeräte: Auch der neue Entwurf hält an der standardmäßigen Auslesung und Übermittlung von Viertelstundenwerten an die Lieferanten fest und bestimmt, unter welchen Bedingungen ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Viertelstundenwerten beachtlich ist. Gespeichert bleiben jedenfalls die Monatswerte am Gerät für 15 Monate; Netzbetreiber haben die Daten nicht nur den Endkundinnen und Endkunden innerhalb von zwölf Stunden zur Verfügung zu stellen, sondern auf Verlangen der Lieferanten und Bilanzgruppenverantwortlichen sowie Aggregatoren auch für diese am Folgetag bis spätestens 15.00 Uhr kostenlos zugänglich zu machen. Endkundinnen und Endkunden können dem Netzbetreiber auch die Erlaubnis geben, die gewonnenen Daten direkt an Dritte weiterzugeben.

Wir werden weiterhin gespannt die Entwicklung und Entstehung des Elektizitätswirtschaftsgesetzes verfolgen und beraten Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen zu den Neuerungen.

Business Circle-Interview mit Dr. Gerald Trieb zu Datenschutz und aktueller Rechtsprechung

Unser Partner Dr. Gerald Trieb, LL.M. sprach im Vorfeld der PriSec 2025 mit Business Circle über die umfassende Rechtsprechung des EuGH zur Datenschutzgrundverordnung.

Interview: Es gab in den letzten Jahren viele EuGH-Entscheidungen, durch die wichtige Klarstellungen zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben und den hohen Standards, die die Europäische Union ausgibt, getroffen wurden. Somit ist der EuGH ein besonderer Faktor für die Rechtsberatung von Unternehmen und Organisationen, die Ihre datenschutzrechtliche Compliance auf dem Laufenden halten müssen.

Das gesamte Interview mit Dr. Trieb ist im Report vom 31.7.2025 nachzulesen – HIER – oder direkt auf der Website von Business CircleHIER.

Veranstaltungstipp: In nur drei Monaten – am 13. und 14. November 2025 – findet in Andau im Burgenland bereits zum 10. Mal die Konferenz für Privacy & Security statt, deren fachlicher Leiter unser Partner Dr. Rainer Knyrim ist.

Über 50 Vortragende und über 150 Teilnehmerinnen informieren und diskutieren über Fragen im Spannungsfeld von Datenschutz, Cybersecurity, Compliance und IT. Das gesamte Programm können Sie HIER abrufen. Zum Thema „Wichtige EuGH-Entscheidungen und ihre Implikationen für Datenschutz und Informationssicherheit“ trägt Dr. Trieb am 13.11.2025 vor!

Knyrim Trieb Rechtsanwälte im IP/IT-Ranking von JUVE

Datenschutz-Expertise unserer Kanzlei von JUVE zum 2. Mal ausgezeichnet.

Der deutsche JUVE Verlag, bekannt für Fachinformationen und Marktanalysen für und über Wirtschaftskanzleien und Steuerberatungen in Deutschland und Österreich, hat kürzlich das neue Kanzlei-Ranking für den Bereich IP/IT veröffentlicht.

Unsere Kanzlei erlangte im Bereich „IT und Datenschutz“ neuerlich eine Vier-Sterne-Bewertung!

In der Analyse, die von den JUVE-Redakteurinnen mit viel Einsatz und eingehenden Recherchen auch vor Ort in Wien erstellt wird, wird besonders die Pionierstellung unserer Kanzlei und deren marktführende Rolle betont. Hervorgehoben wurden die Tätigkeit von Dr. Rainer Knyrim im Zusammenhang mit EU-Digitalisierungsrechtsakten, Arbeitnehmerdatenschutz und medienrechtlichen Fragen, und die erfolgreiche Arbeit von Dr. Gerald Trieb, LL.M. im Bereich Akkreditierung und Zertifizierung und sein Spezialwissen im Bereich Smart Meter.

Eine wunderbares Mandantenfeedback erhielt ein nicht namentlich bezeichneter Rechtsanwaltsanwärter, der als „junge Koryphäe im AI- und Digitalisierungsrecht“ gelobt wurde – und das völlig zu Recht: Es kann sich aufgrund unserer aktuellen Teamzusammensetzung nämlich nur um unseren geschätzten Mitarbeiter Mag. Stephan Varga, BSc handeln.

Jenen Mandanten, die sich freundlicherweise bereit erklärt haben, über unsere Arbeit und Expertise Auskunft zu erteilen, möchten wir sehr herzlich danken!

Die gesamte Bewertung ist HIER verfügbar (Zugang zu JUVE plus erforderlich – kostenpflichtig oder als kostenloser Testzugang für vier Wochen):

Wir freuen uns sehr über unsere Nennung und
ausgezeichnete Bewertung im JUVE IP/IT-Ranking!

Knyrim Trieb Rechtsanwälte im TREND-Anwaltsranking 2025

Gelungenes Doppel: KTR unter den besten Kanzleien mit zwei Partnern und im Datenschutzrecht wieder an der Spitze!

In der April-Ausgabe des TREND wurden wie jedes Jahr die besten Anwälte und Anwältinnen Österreichs in 24 verschiedenen Kategorien ermittelt und – zum erneuten Male – wurden auch unsere beiden Partner ausgezeichnet!

In der Kategorie DATENSCHUTRECHT landete Dr. Rainer Knyrim zum 8. Mal auf Platz 1, während Dr. Gerald Trieb, LL.M. sein Ranking um stolze zwei Plätze verbessern und sich Platz 4 sichern konnte. Knyrim Trieb Rechtsanwälte ist damit auch diesmal als einzige Kanzlei mit zwei Anwälten in dieser Kategorie vertreten!

Was wir selbst schon lange wissen, wurde zudem in der neuen Sonderkategorie „Gelungenes Doppel: die besten Kanzleien mit zwei Partnern“ ganz offiziell bestätigt: Das Duo Knyrim/Trieb findet sich hier als fünfte von elf Kanzleien.

Wir freuen uns über die tollen Plätze und über die Anerkennung unserer Expertise durch die Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft!