News
- KI-Verordnung – Handlungsbedarf ab Februar 202529.01.2025 - 12:01
- Stellenausschreibung – Rechtsanwaltsassistenz10.01.2025 - 15:07
- Von KT zu KTM und zurück! Unsere Studenten beim MotoGP 202423.10.2024 - 14:16
Termine
Lehrgang zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten
Startdatum: 10.03.2025
Enddatum: 12.03.2025
Uhrzeit: 09:00 - 18:00
Ort: Wien
LEHRGANG
Fundierte Ausbildung in 3 Tagen zum Datenschutzbeauftragten: rechtliche Grundlagen; Praxistalk; Informationssicherheit und Datenschutz; DSGVO in Österreich; DSB und Haftungsregelungen; Workshop; Zertifizierung (optionale Abschlussprüfung) – für DSB, IT-Experten, Juristen, Geschäftsführer u.a.
Veranstalter: Business Circle
Fachliche Leitung: RA Dr. Rainer Knyrim
Neues Europäisches Daten(schutz)recht
Datum: 07.04.2025
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Ort: Wien
TAGUNG
Alles zu den neuen “EU-Acts“ im Datenschutzbereich und aktuelle Judikatur des EuGH.
Kanzlei-Rabatt in Höhe von -25 % auf den Normalpreis bei Angabe des Codes „Kanzlei-Rabatt Knyrim-Trieb“ unter „Anmerkung“
Veranstalter: MANZ Rechtsakademie
Tagungsleitung: RA Dr. Gerald Trieb, LL.M.
KTR im neuen Chambers Europe 2022
Ranking-Erfolg in Chambers Europe 2022 – Band 1 – Dr. Rainer Knyrim – Band 4 – Dr. Gerald Trieb, LL.M. – Band 4 – Knyrim Trieb Rechtsanwälte.
Wir freuen uns über die Top-Platzierungen in der Kategorie TMT – Information Technology und das tolle Feedback unserer Mandanten!
Who’s Who Legal (WWL) – Data 2022
Who’s who legal – that’s where WE are!
Wir freuen uns über die Aufnahme unserer beiden Partner Dr. Rainer Knyrim und Dr. Gerald Trieb in die neu erschienene Ausgabe „Data 2022“ des renommierten globalen Rechtsexpertenverzeichnisses Who’s Who Legal (WWL).
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Jennifer Salomon, LL.M. / Dr. Gerald Trieb, LL.M.
Erschienen 12/2021 in ZFR
Zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten bei Kreditauskunfteien
Die zulässige Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten zum Zweck von Bonitätsauskünften kann grundsätzlich nur für den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Das BVwG sieht in seiner Rsp in der fünfjährigen Speicherdauer der KapitaladäquanzVO eine Richtschnur für die Bemessung der zulässigen Speicherdauer. Der OGH deutet in seiner Entscheidung 6 Ob 87/21v jedoch an, dass sogar eine zehnjährige (oder sogar darüber hinausgehende) Speicherdauer von Zahlungserfahrungsdaten zulässig sein kann, weil eine lange Erfassung von Zahlungserfahrungsdaten notwendig ist, um Momentaufnahmen zu vermeiden und eine objektive, transparente und wahrheitsgemäße Information über die Bonität sicherstellen zu können.
Den Artikel finden Sie HIER.
Quelle: https://lesen.lexisnexis.at/
Data Protection & Privacy 2022
Data Protection & Privacy 2022
Unser Partner Dr. Rainer Knyrim steuerte das Österreich-Kapitel zum neuen Guide „Data Protection & Privacy 2022“ von Lexology Getting The Deal Through bei.
Das Buch erschien kürzlich zum 10. Mal und umfasst 34 Länder weltweit sowie eigene Kapitel zu den Themen „EU overview“ und „Privacy Shield“.
Lehrgang zum zertifizierten Compliance Officer + 1 Video-Unit von Dr. Knyrim
Lehrgang zum zertifizierten Compliance Officer – NEW GENERATION – Business Circle
“Corporate Compliance Officer“ neu als Blended Learning Angebot und Bonus-Unit (!) von Dr. Rainer Knyrim zu Datenschutz-Compliance Auftragsverarbeiter
Business Circle hat diesen bewährten Lehrgang neu konzipiert – nun mit 2 Live Classroom Tagen und 20 virtuellen Units zur umfassenden Ausbildung zum Compliance Officer! Eine Video-Lerneinheit dürfen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung stellen – Dr. Rainer Knyrim zu den Themen:
Abgrenzung von Auftragsverarbeitern
Auftragsverarbeiterverträge
Auftragsverarbeitung in Drittländern