DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

help.orf: Neues Datenschutzgesetz sieht Millionenstrafen vor

In einem Artikel auf help.orf wird über das neue Datenschutzgesetz berichtet.

Es wird unter anderem über den vorgesehenen Strafrahmen von bis zu 20 Millionen bzw. 4% vom globalen Konzernumsatzes geschrieben. Weiters wird die vorgesehenen Erschwerung der Verwendung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke erwähnt, sowie die Gültigkeit der Bestimmungen auch für US-Konzerne. Dr. Knyrim wird hier als Experte im Bereich Datenschutz zitiert.

 

Eine kurze Zusammenfassung des Artikels:

Die DSGVO der EU wurde vor mehr als einem Jahr beschlossen, die Anwendung jedoch bis 25. Mai 2018 ausgesetzt. Da man sich nicht über alle Punkte auf EU-Ebene einigen konnte, wurden diese der nationalen Regelung überlassen.

Das österreichische „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018″ ist bis 23. Juni in Begutachtung und wurde am 7. Juni auch schon im Ministerrat beschlossen. Es liegt nun bereits im Parlament, obwohl im Bundeskanzleramt noch das Begutachtungsverfahren läuft.

Da das Datenschutzgesetz eigentlich ein Verbotsgesetz ist, braucht es immer eine Rechtsgrundlage um Daten überhaupt verarbeiten zu dürfen. Ist diese vorhanden können jedoch auch nur wirklich notwendige Daten abfragt und dürfen nur so lange gespeichert, wie sie tatsächlich benötigt werden. Auch die Richtigkeit, der aktuelle Stand sowie die Integrität und Vertraulichkeit müssen gewährleistet sein.

Unter das europäische Datenschutzrecht fallen auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Die Rechtsdurchsetzung wird hier jedoch eine Herausforderung.

Die Verordnung gilt ebenfalls für Behörden und im öffentlichen Bereich. Es gibt jedoch parallel eine Richtlinie, die die Agenden der Sicherheitsbehörden, etwa der Polizei oder der Justiz betreffen.

 

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