Neue Beratungsfelder unserer Kanzlei: NIS-2-Richtlinie, Künstliche Intelligenz, Data Act, Informationsfreiheit u.v.m.

Beitrag verfasst von Dr. Rainer Knyrim – KTR-Newsletter Juni 2024

Da wir in den letzten Monaten verschiedenste Anfragen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu den neuen Rechtsakten erhielten, möchten wir auf unser diesbezügliches neues Beratungsangebot hinweisen.

Das Dickicht an neuen Rechtsakten der EU ist nämlich weder für Laien noch für Juristen einfach zu durchblicken: Data Act (DA – Datengesetz), Data Governance Act (DGA – Daten-Governance-Rechtsakt), Digital Markets Act (DMA – Gesetz über digitale Märkte), Digital Services Act (DSA – Gesetz über digitale Dienste), Artificial Intelligence Act (AI Act – Künstliche Intelligenz Gesetz) oder European Health Data Space (EHDS – Europäischer Raum für Gesundheitsdaten), Cybersecurity Act, NIS-2-Richtlinie (und österreichisches Cybersicherheitsgesetz) und weitere Rechtsakte bringen zahlreiche Möglichkeiten für die Weiterverwendung von Daten, aber auch zahlreiche Verpflichtungen zur Herausgabe von Daten, etwa in den Bereichen Internet of Things (IoT) oder Industrie- oder Dienstleistungsdaten mit sich. Dazu kommen Verpflichtungen nach dem österreichischen Informationsfreiheitsgesetz für öffentliche Einrichtungen. Gleichzeitig wird die Nutzung von Daten und neuen Technologien wie künstlicher Intelligenz sehr ausführlich reguliert – mit zahlreichen Transparenz-, Compliance- und Prüfpflichten, die es unter Berücksichtigung der DSGVO, des Geheimnisschutzes, der Interoperabilität und von fairen und nicht-diskriminierenden Vertragsbedingungen praxistauglich umzusetzen gilt.

Zu den neuen Themen der Digital- und Datenstrategie der EU-Kommission und dem österreichischen Informationsfreiheitsgesetz bieten wir insbesondere folgende konkrete Beratungsleistungen an:

  • Prüfung Ihrer Digitalisierungsprojekte vor dem Hintergrund der anwendbaren neuen EU-Rechtsakte wie DMA, DGA, DSA, DA, AI Act, NIS-2-RL, EHDS und Durchführung einer Risikoabschätzung für praxistaugliche Umsetzungsstrategien
  • Begleitung der Umsetzung der Compliance-Regeln der neuen Rechtsakte in Ihrem Organisationsalltag
  • Datenschutzkonforme Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojektes in Ihrer Branche
  • Rechtskonformer Aufbau von IoT-Anwendungen, Data Warehouses, KI-Projekten, Online-Plattformen
  • Rechtliche Einstufung der Verwendung künstlicher Intelligenz und rechtlicher Konsequenzen daraus; Durchführung von Folgenabschätzungen nach dem AI Act
  • Begleitung bei der Implementierung von künstlicher Intelligenz im Unternehmensalltag wie z.B. Microsoft Copilot oder Large Language Models (Große Sprachmodelle) wie ChatGPT und beim Einsatz von KI bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen
  • Vertragsgestaltung für die Datenverwendung in komplexen mehrschichtigen Industrieanwendungen zwischen Hersteller, Weiterverkäufer oder Verleiher, Käufer oder Nutzer von digitalisierten Geräten, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Datenschutzrechte von involvierten Mitarbeitern und Endnutzern
  • Erstellung und Verhandlung von AGB, SLAs, Nutzungsbedingungen und Lizenzverträgen zur Servicenutzung, Datenverarbeitung und Datenherausgabe von Hosting-Dienstleistern, Online-Plattformen, APPs und für Start-ups
  • Gestaltung von Datenräumen, etwa der normenkonformen Nutzung von Behandlungsdaten aus Gesundheitseinrichtungen in Forschungsplattformen oder von Kunden- und Lieferantendaten
  • Anpassung Ihrer Gesundheitsdateninfrastruktur an die Anforderungen des EHDS unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts
  • Erstellung von Informationen zur Datenverfügbarkeit und Datennutzungsbedingungen
  • Erstellung oder Abwehr von Informations- und Datenzugangsansuchen nach DSGVO, DA, DGA, DMA, DSA und Informationsfreiheitsgesetz, Begleitung in diesbezüglichen Verfahren durch alle Instanzen vor Gerichten und Behörden
  • Unterstützung bei der Erstellung praxistauglicher Prozesse für Datenzugangsansuchen und Datenzugangseinräumung
  • Unterstützung bei der Beurteilung von Interoperabilitätsverpflichtungen und Einrichtung von interoperablen Schnittstellen
  • Durchführung von Management- und Mitarbeiterschulungen zu den EU-Daten- und Digitalrechtsakten und dem Informationsfreiheitsgesetz
  • Begleitung der rechtlichen Implementierung von technischen- und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
  • Rechtliche Begleitung bei der Umsetzung von NIS-2, dem Cybersicherheitsgesetz und bei Cybersicherheitsvorfällen

Artikel drucken

Beiträge

Newsletter Juni 2024

Neues Medienprivileg schützt Medienhäuser

Die Neuregelung des Medienprivilegs in § 9 DSG wurde nach dessen Aufhebung durch den VfGH vom Nationalrat „in letzter Sekunde“ beschlossen; es galt ein neues Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Meinungs- bzw. Informationsfreiheit zu finden; wir haben uns im Auftrag des FALTER-Verlags eingehend mit dem Thema beschäftigt.

Publikationen unserer Kanzlei

In den letzten Monaten haben wir zu den Themen Data Services Act, Beschwerderecht von juristischen Personen, Speicherdauer bei Restschuldbefreiung, VwGH-Anwendung der SCHUFA-Entscheidung, Scoring, Informationspflichten nach Art 13 und 14 DSGVO und Flugrettung geschrieben.

Aktuelle Entwicklungen im Schadenersatz und bei der Klauselkontrolle von Datenschutzinformationen

Schadenersatzforderungen aus datenschutzrechtlichen Gründen, insbesondere auch von Privatpersonen, nehmen seit einiger Zeit zu. Darüber hinaus lässt der Verein für Konsumenteninformation neuerdings Datenschutzinformationen nach dem konsumentenschutzrechtlichen Transparenzgebot vom OGH prüfen. Lesen Sie mehr über einen Vortrag und einen Fachartikel zu diesen Themen.

Datenschutz-Events – Herbst 2024

Vor dem Sommer ist nach dem Sommer! Ab September 2024 gibt wieder eine ganze Reihe an Veranstaltungen – mit bewährten und brandneuen Themen – für Datenschutz-Einsteiger und Datenschutz-Profis.

Interview mit der neuen Leitung der Datenschutzbehörde

Eines der Highlights in der MANZ-Zeitschrift „Dako“ war das ausführliche Interview unseres Partners und Dako-Chefredakteurs Dr. Rainer Knyrim mit Dr. Matthias Schmidl, der Anfang 2024 die Leitung der Datenschutzbehörde übernommen hat, und seiner neuen Stellvertreterin MMag.a Elisabeth Wagner im Heft 2/2024.

Neue Beratungsfelder unserer Kanzlei

Wir führen Sie mit unserem neuen Beratungsschwerpunkt durch das Dickicht an neuen Rechtsakten der EU, das weder für Laien noch für Juristen einfach zu durchblicken ist: Data Act, Data Governance Act, Digital Markets Act, Digital Services Act, AI Act, European Health Data Space, NIS-2-Richtlinie, Informationsfreiheit u.v.m.