KI-Verordnung – Handlungsbedarf ab Februar 2025

KI-Verordnung – Handlungsbedarf ab Februar

Rainer Knyrim, Stephan Varga
Erschienen in REPORT 01 – 2025

Am 2. Februar 2025 treten die ersten Pflichten und Verbote der KI-Verordnung in Kraft. Unternehmen müssen sich daher bereits jetzt mit den Themen KI-Kompetenz und verbotene Praktiken befassen – nicht nur, wenn eigene KI-Projekte in Angriff genommen werden, sondern auch wenn KI „durch die Hintertür“ (z.B. über ein Softwareupdate) ins Unternehmen gelangt. Sehr zu empfehlen ist die Erstellung einer Nutzungsrichtlinie (AI Policy), die klare Vorgaben für die Mitarbeiter:innen enthält, um möglichen Sanktionen vorzubeugen.

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Quelle: Report