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Datenschutzrecht in Österreich aus Sicht der anwaltlichen Praxis
Das Jahr 2005 ist ein Zweifach-Jubiläum für den öster- reichischen Datenschutz: Vor 25 Jahren, am 1.1.1980, trat das erste österreichische Datenschutzgesetz (DSG 1978) in Kraft. Seit fünf Jahren, nämlich seit dem 1.1.2000, gilt das DSG 2000 in Österreich. Das Jubiläum als Anlass, werden im Rahmen dieses Berichts die wichtigsten Spezifika des österreichischen Datenschutzrechtes aus der Sicht der anwaltlichen Praxis erörtert, von den Erfahrungen mit den österreichischen Datenschutzbehörden berichtet sowie aktuelle Judikatur und Gesetzgebung erörtert.
25 Jahre Datenschutzrecht in Österreich
Bestandsaufnahme und Lösungsansätze für aktuelle Probleme.
Dieser Beitrag soll einige der trotz dieser langen Geschichte des Datenschutzrechts nach wie vor bestehenden Probleme als „Bestandsaufnahme“ zeigen und Lösungsansätze bringen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob selbstregulierende Maßnahmen eine Lösung dieser Probleme bringen könnten.
Präventive Daten-Checks ratsam für Unternehmen
Viele Unternehmen können mit dem Thema Datenschutz wenig anfangen. Oft fehlt in Betrieben das Bewusstsein, wie und welche Daten verarbeitet werden. Sowohl international als auch national häufen sich daher die Fälle, in denen die Datenschutzbehörden die gesetzlichen Bestimmungen entschlossener durchsetzen. Damit es nicht zu bösen Überraschungen in Folge von Daten- Auskunftsanfragen etwa von Kunden oder Mitarbeitern und darauf folgenden Ermittlungen von Behörden kommt, empfiehlt der Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Rainer Knyrim von der Wiener Wirtschaftskanzlei Preslmayr eine präventive und sorgfältige Analyse der unternehmerischen Datenverarbeitung und -bestände.
Datenschutz: Key Issues
Dr. Rainer Knyrim, IT-Rechtsexperte der Wiener Anwaltskanzlei Preslmayr & Partner, über die wichtigsten Punkte des Datenschutzrechtes für Unternehmen.
Meine Daten – Deine Daten
„Für viele Rechtsanwälte und deren Mandanten ist Datenschutz ein „rotes Tuch“, ein Thema das tunlichst gemieden wird, obwohl dessen Missachtung zu weitreichenden Konsequenzen führen kann“, sensibilisiert RA Dr. Rainer Knyrim für dieses Thema. Aus seiner Beratungserfahrung für Unternehmen hat er die wichtigsten Fragen im Überblick zusammengefasst.